Kennzeichnung von Tieren

Eine Kennzeichnung ist bei der Haltung aller heimischen Vögel, Papageien und aller übrigen streng geschützten Wirbeltiere erforderlich.

Die Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz enthält eine Auflistung mit dem jeweiligen Schutzstatus der Tiere, der Sie entnehmen können, ob Ihr Tier kennzeichnungspflichtig ist.

Unter "Weitere Informationen" finden Sie den Link zu dieser Datenbank.

Kontakt und Erreichbarkeit

Untere Landschaftsbehörde


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-24612
E-Mail:
Untere Landschaftsbehörde



Benötigt werden

  • Herkunftsnachweis
    zum Beispiel der Kaufbeleg

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Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an, wir helfen gerne weiter.

Telefon: 0221 / 221-24877 und 0221 / 221-34142

Weitere Informationen:

Die Kennzeichnung ermöglicht die individuelle Erkennung des Tieres, um unkontrollierten Handel zu unterbinden. Sie erfolgt in der Regel bereits beim Züchter. Sollten Sie eines der oben angegebenen Tiere ohne Kennzeichnung besitzen, muss dies unverzüglich nachgeholt werden.

Je nach Tierart werden verschiedene Kennzeichnungsmethoden verwandt:

  • Vögel werden in der Regel beringt
  • Mikrochips werden in speziellen Fällen, in Zoos oder in der Tierzucht eingesetzt
  • viele Reptilien und Vögel können durch Fotodokumentation bestimmter Körperteile individuell wiedererkannt werden.

Die Kennzeichen (Ringe und Mikrochips) erhalten Sie beim:
Zentralverband Zoologische Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF), Rheinstraße 35, 63204 Langen, Telefon: 06103 / 91070

sowie dem

Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. (BNA), Postfach 11 10, 76707 Hambrücken, Telefon: 07255 / 2800. Aufgrund der Psittakose-Verordnung sind alle Papageienarten zu kennzeichnen. Durch diese Verordnung soll die Ausbreitung der Papageienkrankheit verhindert werden.

Die Zuständigkeit nach der Psittakose-Verordnung obliegt dem Veterinäramt, Telefon: 0221 / 221-26253.

Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz 

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich.

Erfolgt die Kennzeichnung durch Fotodokumentation, kann diese auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde erfolgen. Hierzu ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich.

Gebühren

Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Aufwand und liegt zwischen 5 und 250 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

§§ 7 bis 11 Bundesartenschutzverordnung



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