Indirekteinleitung - Einleiten von Abwasser in die öffentliche Kanalisation
Im gewerblichen und industriellen Bereich wird Wasser bei der Produktion in verschiedenen Anwendungen eingesetzt, zum Beispiel zur Kühlung, zur Reinigung, zum Galvanisieren und so weiter. Bei diesen Produktionsprozessen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schadstoffe ins Wasser gelangen.
Damit diese Schadstofffrachten im Abwasser nicht über Kläranlagen in den Wasserkreislauf gelangen können, müssen Sie die Abwässer an der Anfallstelle sammeln, fachgerecht behandeln und dürfen sie erst danach in den Kanal einleiten.
Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung von uns.
Kontakt und Erreichbarkeit
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-24686
- E-Mail:
- Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Benötigt werden
- Formloser Antrag
mit Namen des Antragstellers, Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer sowie mit folgenden Angaben: - Bezeichnung und Anschrift des Betriebes, von dem aus eingeleitet wird
- Angaben zu Abwasseranfall und -führung
Downloadservice
Weitere Informationen
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit können Sie sich die vollständige Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) als PDF-Datei herunterladen:
Vorsprache
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen.
Gebühren
Für die Genehmigung wird eine Mindestgebühr von 100 Euro erhoben, abhängig von der Abwassermenge.
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.
