Gefahrguttransporte

Sie möchten gefährliche Güter auf Straßen im Gebiet der Stadt Köln befördern.

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-26512
E-Mail:
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten



Allgemeinverfügung für Gefahrguttransporte

In der Allgemeinverfügung für Gefahrguttransporte können Sie nachlesen, auf welchen Strecken im Stadtgebiet Köln - außerhalb der Autobahnen - bestimmte Gefahrgüter transportiert werden dürfen, ohne dass dafür ein separater Antrag vor dem Transport gestellt werden muss.

Als zum Transport von Gefahrgütern berechtigtem Güterkraftverkehrsunternehmen müssen Sie zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese können Sie der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt entnehmen. So müssen Sie etwa die Transportanlagen jährlich vom TÜV überprüfen lassen und als Fahrzeugführer müssen Sie eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer ablegen.

In der Allgemeinverfügung ist der Transport verschiedener Gefahrstoffe geregelt. Dies sind unter anderem verschiedene Mineralölerzeugnisse wie Benzin und Heizöl, sowie auch Haushaltsgase wie Propan und Butan.

Für andere Gefahrgüter die nicht unter die Allgemeinverfügung fallen, müssen Sie im Rahmen der gefahrgutrechtlichen Vorschriften Genehmigungen für diese Einzelfahrwegbestimmungen einholen. Wie Sie das machen, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.

Die Allgemeinverfügung mit den Gefahrgutarten und die Straßen für Gefahrgutstrecken in Köln finden Sie oben im Downloadservice.

Nähere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern:

0221 / 221-26533
0221 / 221-27664
0221 / 221-26632

Einzelfahrwegbestimmung

Sofern Sie für den Fahrweg eine genehmigungspflichtige Gefahrgutart transportieren möchten, die nicht über die Allgemeinverfügung abgedeckt ist, müssen Sie eine Einzelfahrwegbestimmung beantragen.

Sie können das Antragsformular oben auf dieser Seite herunterladen. Sie können aber auch einen formlosen schriftlichen Antrag stellen, der folgende Angaben enthalten muss:

  • Gewünschte Streckenführung
  • Welche Art von Gefahrgut soll transportiert werden?
  • Persönliche Daten wie Name, Firma, Adresse, Telefonnummer und ähnliches

Sie müssen den Antrag mindestens 14 Tage vor dem Transport beim Amt für öffentliche Ordnung stellen! Ihr gewünschter Fahrweg wird dann geprüft. Bestehen keine Bedenken, erhalten Sie auf postalischem Wege die Fahrwegbestimmung. Sollten Einwände gegen den Fahrweg bestehen, so werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und die genehmigungsfähige Route mit Ihnen abstimmen. Anschließend erhalten Sie dann den Bescheid.

Die Gebühren betragen je Einzelfahrwegbestimmung 60 Euro.

Übersichtskarte

Eine Übersichtskarte in sehr hoher Auflösung finden Sie weiter oben zum Herunterladen.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Karte der Gefahrgutstrecken in Köln:

Herausgeber der Karte ist das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Nachdruck und die Vervielfältigung der Karte ist nur zulässig in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.gefahrgut.nrw.de 

Rechtliche Voraussetzungen

§ 35 Absatz 3 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Weiterführende Informationen und Links

Gewerblicher Güterkraftverkehr 
Industrie- und Handelskammer 
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen 
www.gefahrgut.nrw.de 


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