Feuerwerk für drinnen (Klasse T1 / T2)

Ein Feuerwerk der Klassen T1 und T2 wird in geschlossenen Räumen abgebrannt (sogenanntes Indoor-Feuerwerk), im Regelfall durch ausgebildete Pyrotechniker.

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßen- und Grünflächennutzungen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
siehe Servicenummern
E-Mail:
Straßen- und Grünflächennutzungen



Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Angaben zu Datum und Uhrzeit
  • Angaben zum Veranstaltungsort
  • Angaben zum Veranstalter
  • Angaben zu Art und Umfang der vorgesehenen pyrotechnischen Effekte

Allgemeine Informationen

Das Abbrennen des Feuerwerkes ist nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gestattet.

In der Regel werden die pyrotechnischen Effekte von einem Pyrotechniker abgebrannt.

Falls erforderlich, stellt die Berufsfeuerwehr der Stadt Köln einen Sicherheitswachdienst; die Kosten sind vom Veranstalter zu tragen.

Die eingesetzten pyrotechnischen Effekte müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin zugelassen und mit einer BAM-Nummer versehen sein!

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

80 Euro

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 23 Absatz 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengG)



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0221 / 221 - 0 Call-Center der Stadt Köln
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