Feuerwerk für drinnen (Klasse T1 / T2)
Ein Feuerwerk der Klassen T1 und T2 wird in geschlossenen Räumen abgebrannt (sogenanntes Indoor-Feuerwerk), im Regelfall durch ausgebildete Pyrotechniker.
Kontakt und Erreichbarkeit
Straßen- und Grünflächennutzungen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- siehe Servicenummern
- E-Mail:
- Straßen- und Grünflächennutzungen
Benötigt werden
- Formloser schriftlicher Antrag
- Angaben zu Datum und Uhrzeit
- Angaben zum Veranstaltungsort
- Angaben zum Veranstalter
- Angaben zu Art und Umfang der vorgesehenen pyrotechnischen Effekte
Allgemeine Informationen
Das Abbrennen des Feuerwerkes ist nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gestattet.
In der Regel werden die pyrotechnischen Effekte von einem Pyrotechniker abgebrannt.
Falls erforderlich, stellt die Berufsfeuerwehr der Stadt Köln einen Sicherheitswachdienst; die Kosten sind vom Veranstalter zu tragen.
Die eingesetzten pyrotechnischen Effekte müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin zugelassen und mit einer BAM-Nummer versehen sein!
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
80 Euro
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 23 Absatz 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengG)
Ähnliche Produkte
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.