Fällung / Rückschnitt städtischer Bäume
Wenn Sie städtische Bäume oder Gehölze aufgrund erteilter Baugenehmigungen beschneiden oder fällen möchten, benötigen Sie eine Fällgenehmigung.
Kontakt und Erreichbarkeit
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0 (Call Center)
- Telefax:
- 0221 / 221-23867
- E-Mail:
- Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Benötigt werden
- Antragsbegründung
- 1 Lageplan
im Maßstab 1:250 oder eine aussagekräftige Skizze. - Angabe des Stammumfangs in 1 Meter Höhe
- Angabe der Baumart
- Kronendurchmesser
- Fotos der zu fällenden Bäume
Vorsprache
Keine persönliche Vorsprache erforderlich.
Gebühren
Für die Fällgenehmigung fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
Baumschutzsatzung der Stadt Köln als Rechtsgrundlage.
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