Erstellung und wesentliche Änderung von Kanalisationsnetzen
Damit Abwässer jeder Art umweltverträglich am Bestimmungsort (Kläranlage oder Vorfluter) ankommen, müssen Kanäle und die zugehörigen Einrichtungen dicht und ausreichend bemessen sein.
Kontakt und Erreichbarkeit
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-24686
- E-Mail:
- Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Anzeigepflicht
Um dies sicherzustellen, unterliegt die Planung zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen für die private Abwasserbeseitigung von befestigten Flächen, die größer als drei Hektar (30.000 Quadratmeter) sind, einer Anzeigepflicht.
Vorsprache und Service-Rufnummern
Aufgrund der Komplexität des Themas empfehlen wir Ihnen sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Abteilung ist nach folgenden Branchen aufgeteilt:
| Branche: | Telefon: |
|---|---|
| Gewässer | 0221 / 221-34935 |
| Überwachung und Bereitschaft | 0221 / 221-23558 |
| Metall, Forschung, Immobilien und Getränke | 0221 / 221-22704 |
| Chemie, Dienstleistung und Ernährung | 0221 / 221-22714 |
| Infrastruktur, Druck und Kfz | 0221 / 221-24638 |
| Abfall-, Rohstoff- und Bauwirtschaft | 0221 / 221-22762 |
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