Betriebsbesichtigung für eine Gaststättenerlaubnis

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe betreiben möchten, müssen Sie für den Betrieb einwandfreie lebensmittelhygienische Bedingungen nachweisen. Daher wird die endgültige Gewerbeerlaubnis erst dann erteilt, wenn der Betrieb zuvor von uns besichtigt wurde. Bei dieser Besichtigung werden die baulichen, hygienischen und personellen Gegebenheiten des Betriebes überprüft.

Kontakt und Erreichbarkeit

Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung


Eifelwall 7
50674 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
E-Mail:
E-Mail-Adresse



Benötigt werden

  • Betriebsräume,
    die besichtigt werden können
  • Eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    oder Gesundheitszeugnis nach §§ 17 und 18 Bundesseuchengesetz für den Betriebsinhaber und alle Beschäftigten
  • Eine Dokumentation der durch den Arbeitgeber jährlich durchzuführenden Belehrung für alle Beschäftigten nach § 43 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Ein Konzept zur Eigenkontrolle nach der Lebensmittelhygieneverordnung
  • Eine Speisekarte sowie gegebenenfalls Preisaushänge

Service-Rufnummern

Die Betriebskontrolle erfolgt nach telefonischer Absprache mit uns.
Die Lebensmittelkontrolleure sind dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
0221 / 221-24152
0221 / 221-24513
0221 / 221-24745
0221 / 221-26477
0221 / 221-25284
0221 / 221-25303

Weitere Informationen

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen 
Lebensmittelhygieneverordnung  
Preisangabenverordnung  
Zusatzstoffzulassungsverordnung 

Gebühren

gebührenfrei

Rechtliche Voraussetzungen

Hackfleischverordnung, Lebensmittelhygieneverordnung, Preisangabenverordnung, Zusatzstoffzulassungsverordnung



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