Bescheinigung für Exporte
Für die Ausfuhr von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder so genannten Bedarfsgegenständen - zum Beispiel Spielwaren, Reinigungsmittel - in Drittstaaten, also Nicht-EU-Länder, benötigt der Hersteller dieser Waren eventuell eine Exportbescheinigung.
Mit dieser Exportbescheinigung wird gegenüber der Behörde des Empfängerlandes der amtliche Nachweis erbracht, dass die Produkte den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Eifelwall 7
50674 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- E-Mail:
- E-Mail-Adresse
Benötigt werden
- Ein formloser schriftlicher Antrag
- Eine vollständige Auflistung der Inhaltsstoffe des Produktes
- Angaben über den wirtschaftlichen Wert der Warensendung
Servicenummern
| Stadtbezirke | Telefon |
|---|---|
| Innenstadt | 0221 / 221-24524 |
| Rodenkirchen | 0221 / 221-24794 |
| Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes und Kalk | 0221 / 221-22936 |
| Chorweiler, Porz und Mülheim | 0221 / 221-24782 |
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Bei Rückfragen wählen Sie bitte die Telefonnummer des Stadtbezirks in dem sich der Hauptsitz Ihres Betriebes befindet.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Warenwert und betragen 11 bis 220 Euro.
Rechtliche Voraussetzungen
Die folgenden Links führen zu den rechtlichen Voraussetzungen.
Gesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts Nordrhein-Westfalen
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