Bescheinigung für Exporte

Für die Ausfuhr von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder so genannten Bedarfsgegenständen - zum Beispiel Spielwaren, Reinigungsmittel - in Drittstaaten, also Nicht-EU-Länder, benötigt der Hersteller dieser Waren eventuell eine Exportbescheinigung.

Mit dieser Exportbescheinigung wird gegenüber der Behörde des Empfängerlandes der amtliche Nachweis erbracht, dass die Produkte den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung


Eifelwall 7
50674 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
E-Mail:
E-Mail-Adresse



Benötigt werden

  • Ein formloser schriftlicher Antrag
  • Eine vollständige Auflistung der Inhaltsstoffe des Produktes
  • Angaben über den wirtschaftlichen Wert der Warensendung

Servicenummern

StadtbezirkeTelefon
Innenstadt0221 / 221-24524
Rodenkirchen0221 / 221-24794
Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes und Kalk0221 / 221-22936
Chorweiler, Porz und Mülheim0221 / 221-24782

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Bei Rückfragen wählen Sie bitte die Telefonnummer des Stadtbezirks in dem sich der Hauptsitz Ihres Betriebes befindet.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem Warenwert und betragen 11 bis 220 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

Die folgenden Links führen zu den rechtlichen Voraussetzungen.



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