Befreiung/Ausnahme vom Landschaftsschutz

Der bauliche Außenbereich sowie die Park- und Grünflächenanlagen im Stadtgebiet Köln sind durch den Landschaftsplan der Stadt Köln besonders geschützt.

Beim Landschaftsplan handelt es sich um eine kommunale Satzung, die vom Rat der Stadt Köln am 6. Dezember 1990 beschlossen wurde.

Man unterscheidet zwischen den Schutzgebietskategorien:
- Naturschutzgebiet,
- Landschaftsschutzgebiet sowie
- geschützter Landschaftsbestandteil.

Kontakt und Erreichbarkeit

Untere Landschaftsbehörde


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-24612
E-Mail:
Untere Landschaftsbehörde



Benötigt werden

  • formloser schriftlicher Antrag
    mit ausführlicher Begründung des Vorhabens, hinsichtlich der Befreiungsvoraussetzungen gemäß § 69 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
  • Darstellung und/oder Detailplan der derzeitigen Nutzung und Beschaffenheit der beanspruchten und der unmittelbar angrenzenden Flächen
    (insbesondere vorhandener Baum- und Strauchbestand, sonstige Vegetation sowie bereits vorhandene bauliche Anlagen wie zum Beispiel Aufbauten, Asphaltflächen)
  • detaillierter Plan des Vorhabens, Ansichten und gegebenenfalls Schnitte
    (es sollten alle geplanten Gebäude, Nebenanlagen, Zufahrten, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Baustelleneinrichtungen und so weiter dargestellt werden)
  • Fotos der betroffenen Flächen
  • Übersichtsplan mit Standortmarkierung
    höchstens im Maßstab 1:50.000

Service-Rufnummern

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon: 0221 / 221-26698, 221-24161, 221-24160, 221-34617 und 221-24623

Weitere Informationen

Sofern die Regelungen des Landschaftsplanes einer geplanten Maßnahme entgegenstehen, kann die Untere Landschaftsbehörde auf Antrag nach Zustimmung durch den Beirat eine Befreiung erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 69 Landschaftsgesetz vorliegen.

In Landschaftsschutzgebieten kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Ausnahmegenehmigung durch die Untere Landschaftsbehörde erteilt werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn zeitlich begrenzte und kleinere Vorhaben geplant sind. 

Mit dem Landschaftsplan verfügt die Stadt Köln über ein wichtiges Steuerungs- und Schutzinstrument gegen unnötigen Verbrauch wertvoller Naturflächen, also von unversiegelten Böden, von intakten Naturgemeinschaften von Tieren und Pflanzen, von zusammenhängenden Landschaftsteilen, von notwendigen Grünverbindungen und wichtigen Rückzugsräumen für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt.

Der Anteil dieser geschützten Flächen beträgt etwa die Hälfte des Stadtgebietes (200 Quadratkilometer). Für die Schutzgebiete existieren verschiedene Ge- und Verbotsvorschriften, die die Erhaltung und Verbesserung dieser Bereiche sicherstellen sollen.

Vorsprache

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Erstellung der Unterlagen mit uns in Verbindung zu setzen.

Gebühren

Je nach Aufwand mindestens 30 Euro bis zu 5.000 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 67 Bundesnaturschutzgesetz
Landschaftsplan der Stadt Köln



War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Call-Center

0221 / 221 - 0 Call-Center der Stadt Köln
Mo bis Fr, 7 bis 19 Uhr

Produkte