Bauvorhaben in und an Gewässern

Gewässer unterliegen dem Grundsatz des § 1a Wasserhaushaltsgesetz und sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen und zu erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-24686
E-Mail:
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft



Benötigt werden

  • Antragsformular
    Bitte verwenden Sie das Antragsformular, das im Downloadservice als PDF-Datei zum Herunterladen angeboten wird. Diesem Antragsformular müssen zusätzlich folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung beigefügt werden:
  • Erläuterungsbericht
  • Gegebenenfalls statische Nachweise
  • Übersichtslageplan
  • Lageplan Maßstab 1:500
  • Detailzeichnung
  • Schnitte

Service-Rufnummer

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Telefon: 0221 / 221- 33585.

Allgemeine Informationen

Der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern sind daher nach § 99 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen genehmigungspflichtig.

Hiervon betroffen sind alle - baulichen Anlagen wie Brücken, Stege, Häuser, Mauern- sonstigen Vorrichtungen wie Zäune, Dämme, Rohrleitungen, befestigte Wege, Strauch- und Baumpflanzungen,die sich im, über oder unter dem Gewässer oder im Uferrandstreifen befinden.

Hierbei wird ein etwa fünf Meter breiter Streifen - gemessen ab der Böschungsoberkante - unter Schutz gestellt. Genehmigungsbehörde für die Gewässer zweiter Ordnung, die Bäche, ist der Bereich Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft. In diesem Fall verwenden Sie bitte das als Download (pdf-Datei) zur Verfügung gestellte Antragsformular.

Anlagen im Bereich des Rheins (Gewässer erster Ordnung) werden durch die Obere Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Köln genehmigt.

Gebühren

Die Gebühr für die Genehmigung hängt von den Baukosten ab. Die Mindestgebühr beträgt 100 Euro.



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