Bau und Umbau eines Lebensmittelbetriebes
Planen Sie den Neu- oder Umbau von Gaststätte, Café, Bistro, Lebensmittelgeschäft, Bäckerei, Metzgerei oder eines anderen Lebensmittelbetriebes?
Gerne können Sie sich hierbei beraten lassen, welche lebensmittelrechtlichen Bestimmungen Sie beachten müssen. Wir bieten Ihnen an, die Pläne zu besprechen oder die bestehenden Räumlichkeiten zu besichtigen und Ihnen Anregungen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe zu vermitteln.
Kontakt und Erreichbarkeit
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Eifelwall 7
50674 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- E-Mail:
- E-Mail-Adresse
Benötigt werden
- Pläne oder Skizzen
mit den Raummaßen - oder Räumlichkeiten,
die besichtigt werden können - nähere Angaben zu den Lebensmitteln,
die bearbeitet, verarbeitet oder hergestellt werden sollen
Vorsprache
Einen Termin mit einem unserer Lebensmittelkontrolleure können Sie dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr unter folgenden Telefonnummern vereinbaren:
0221 / 221-24152
0221 / 221-24513
0221 / 221-24745
0221 / 221-26477
Gebühren
Die Beratung ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
Lebensmittelhygieneverordnung
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