Auskunft zu Altlasten

Wir führen ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Das Kataster beinhaltet auch Hinweise zu Altstandorten und Altablagerungen. Gemäß Informationsfreiheitsgesetz erteilen wir dazu auch Auskünfte.

Kontakt und Erreichbarkeit

Altlastkataster, Auskunft zu Altlasten


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-24612
E-Mail:
Altlastkataster, Auskunft zu Altlasten



Benötigt werden

  • Formlose schriftliche Anfrage
    Bitte formulieren Sie Ihre Fragen so präzise wie möglich. Sie können uns Ihre Anfrage mit den erforderlichen Angaben und Anlagen per Post, Adresse siehe oben, oder Fax zusenden.
  • Aktuelle Adresse des Grundstücks
  • Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Lageplan
    Möglichst im Maßstab 1:1000 bis 1:10.000. Bei Ausschnitten aus Bau- oder Stadtplänen müssen die Straßennamen erkennbar sein. Zeichnungen aus Planskizzen sind nicht geeignet.
  • Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers

Servicenummern

Termine können Sie unter den folgenden Telefonnummern vereinbaren:

  • 0221 / 221-34611
  • 0221 / 221-24857
  • 0221 / 221-24611
  • 0221 / 221-23737
  • 0221 / 221-23515

Weitere Informationen

Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen (Verfüllungen, beispielsweise ehemalige Gruben) und Altstandorte (ehemalige Industrie und Gewerbeflächen), bei denen auf Grund der Vornutzung der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer sonstigen Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit durch Belastungen mit Schadstoffen besteht.

Bestätigt sich nach einer Untersuchung dieser Verdacht, so spricht man von Altlasten.

Außerdem enthält das Kataster Informationen über Boden- und Grundwasserkontaminationen, die nicht auf Altlasten zurückzuführen sind. Die Auskünfte beschränken sich auf eine Aufstellung der bei uns zum Zeitpunkt der Anfrage vorliegenden Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse. Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Katasterauskünfte

Eine Anfrage kann in zwei Stufen erfolgen:

Einfache Ja/Nein-Anfrage

In diesem Fall wird Ihnen mitgeteilt, ob die betreffende Fläche zum Teil oder vollständig als Altlast oder Altlastverdachtsfläche gekennzeichnet ist.

Oft ist diese Aussage schon ausreichend, um zum Beispiel für einen Kaufvertrag über ein Grundstück, Haus oder sonstige Immobilien Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Ausführliche Anfrage

Haben Sie das Interesse oder besteht die Notwendigkeit, genauere Informationen über Art und Umfang der Belastung auf einem Areal zu bekommen, so besteht auch die Möglichkeit zu einer ausführlichen Anfrage. Bei dieser Anfrage werden alle vorhandenen Daten speziell auf Ihre Fragen hin bewertet. Auf diese Weise entsteht ein Kurzgutachten über die betreffende Fläche.

Diese Arbeit ist aufwändig und damit gebührenpflichtig.

Wichtiger Hinweis

Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus unserem Altlastenkataster. Die dort enthaltenen Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden und entsprechen dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse. Es wird keine Gewähr für die Aktualität der Information und die Vollständigkeit der Unterlagen übernommen.

Vorsprache

Ihre Anfragen müssen Sie schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

In Einzelfällen ist die Einsichtnahme in das Kataster möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.

Gebühren

Einfache Anfragen sind kostenfrei.

Für Anfragen, bei denen Daten recherchiert oder aufwändig zusammengestellt werden müssen, wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Arbeitsaufwand richtet. In diesem Fall erhalten Sie eine Zwischenmitteilung mit den zu erwartenden Kosten. Erst nach Ihrer Zustimmung wird die Anfrage beantwortet.

Rechtliche Voraussetzungen

Gemäß Informationsfreiheitsgesetz kann jede Bürgerin und jeder Bürger Auskünfte über altlastverdächtige Flächen und Altlasten im Kölner Stadtgebiet bei der zuständigen Behörde anfordern.

Das Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen regelt die Führung und Pflege des Katasters. Weitere wichtige Bodenschutzregelungen sind im Bundes-Bodenschutz-Gesetz und der Bundes-Bodenschutzverordnung niedergelegt.



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