An- und Abmeldung geschützter Tiere
Besonders geschützte Wirbeltiere sind gemäß der Bundesartenschutzverordnung meldepflichtig. Daher müssen Sie der zuständigen Behörde den aktuellen Bestand mitteilen sowie jede Veränderung - zum Beispiel durch Verkauf.
Das Bundesamt für Naturschutz hat eine Datenbank erstellt, der Sie entnehmen können, ob Ihr Tier besonders geschützt und somit meldepflichtig ist.
Unter "Weitere Informationen" haben Sie die Möglichkeit, sich direkt durch Anklicken auf die Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz verweisen zu lassen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Untere Landschaftsbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-24612
- E-Mail:
- Untere Landschaftsbehörde
Benötigt werden
- Meldeformular
Bitte benutzen Sie zur An- oder Abmeldung Ihres Tieres das entsprechende Meldeformular. - Herkunftsnachweis, zum Beipiel Kaufbeleg
- bei streng geschützten Tieren: Kopie der Vermarktungsgenehmigung
- gegebenenfalls Angaben zur Kennzeichnung (Ringnummer, Mikrochip, Foto)
Service-Rufnummern
Telefon: 0221 / 221-24877 und -34142
Weitere Informationen
Da viele Arten durch den Handel gefährdet sind, wird die Haltung geschützter Tiere durch das Meldeverfahren überwacht. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Nur so kann der erforderliche Schutz der Arten gesichert werden.
Bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebietes melden Sie Ihre Tiere daher bitte auf die neue Adresse um. Erfolgt der Umzug in eine andere Gemeinde außerhalb Kölns, müssen Sie Ihre Tiere hier abmelden und bei der Behörde Ihrer neuen Heimatgemeinde wieder anmelden.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
gebührenfrei
Rechtliche Voraussetzungen
§ 6 Absatz 2 Bundesartenschutzverordnung
§ 39 folgende Bundesnaturschutzgesetz
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