An- und Abmeldung geschützter Tiere

Besonders geschützte Wirbeltiere sind gemäß der Bundesartenschutzverordnung meldepflichtig. Daher müssen Sie der zuständigen Behörde den aktuellen Bestand mitteilen sowie jede Veränderung - zum Beispiel durch Verkauf.

Das Bundesamt für Naturschutz hat eine Datenbank erstellt, der Sie entnehmen können, ob Ihr Tier besonders geschützt und somit meldepflichtig ist.

Unter "Weitere Informationen" haben Sie die Möglichkeit, sich direkt durch Anklicken auf die Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz verweisen zu lassen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Untere Landschaftsbehörde


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-24612
E-Mail:
Untere Landschaftsbehörde



Benötigt werden

  • Meldeformular
    Bitte benutzen Sie zur An- oder Abmeldung Ihres Tieres das entsprechende Meldeformular.
  • Herkunftsnachweis, zum Beipiel Kaufbeleg
  • bei streng geschützten Tieren: Kopie der Vermarktungsgenehmigung
  • gegebenenfalls Angaben zur Kennzeichnung (Ringnummer, Mikrochip, Foto)

Service-Rufnummern

Telefon: 0221 / 221-24877 und -34142

Weitere Informationen

Da viele Arten durch den Handel gefährdet sind, wird die Haltung geschützter Tiere durch das Meldeverfahren überwacht. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Nur so kann der erforderliche Schutz der Arten gesichert werden.

Bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebietes melden Sie Ihre Tiere daher bitte auf die neue Adresse um. Erfolgt der Umzug in eine andere Gemeinde außerhalb Kölns, müssen Sie Ihre Tiere hier abmelden und bei der Behörde Ihrer neuen Heimatgemeinde wieder anmelden.

Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz 
PDF-Download der Bundesartenschutzverordnung 
Bundesnaturschutzgesetz 

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

gebührenfrei

Rechtliche Voraussetzungen

§ 6 Absatz 2 Bundesartenschutzverordnung
§ 39 folgende Bundesnaturschutzgesetz



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