Abfallvermittlung - Maklergenehmigung
Für das Vermitteln von Abfällen benötigen Sie eine Genehmigung, soweit Sie als Maklerin oder Makler nicht im Besitz der Abfälle sind, sondern lediglich für Dritte die Verbringung der Abfälle gewerbsmäßig vermitteln. Grundlage dafür ist § 50 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Kontakt und Erreichbarkeit
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-24686
- E-Mail:
- Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Benötigt werden
- Antragsformular
Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antrag mit den Unterlagen schriftlich in zweifacher Ausfertigung zu. Das Antragsformular können Sie auf dieser Seite herunterladen. - a) Firmenbezogene Unterlagen:
Kopie der Gewerbeanmeldung - Kopie des Handelsregisterauszuges
(falls eingetragen) - Betriebshaftpflichtversicherung
- b) Personenbezogene Unterlagen für die verantwortliche Person beziehungsweise die verantwortlichen Personen:
- Polizeiliches Führungszeugnis
Das polizeiliche Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate, beantragen Sie bei den jeweils zuständigen Ordnungsämtern mit der "Belegart 0". Die Quittung fügen Sie bitte den Antragsunterlagen bei. - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Die Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als drei Monate, beantragen Sie bei den jeweils zuständigen Ordnungsämtern. Hierfür gibt es den Vordruck "GZR 3 Belegart 9." Die Quittung fügen Sie ebenfalls den Unterlagen bei. - Nachweis der Fachkunde
Zum Nachweis der Fachkunde reicht die Vorlage folgender Unterlagen aus: 1. Eine Bescheinigung aus der hervorgeht, dass die verantwortliche Person oder die verantwortlichen Personen über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Abfallwirtschaft verfügen. 2. Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang nach Transportgenehmigungsverordnung (TgV), Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) oder an einem Lehrgang zur Betriebsbeauftragten oder zum Betriebsbeauftragten für Abfall.
Downloadservice
Wer erteilt in Köln Maklergenehmigungen?
Für die in Köln ansässigen Gewerbebetriebe ist die Untere Umweltschutzbehörde beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft (IWA) zuständig.
Ausländische Unternehmen wenden sich bitte an die Bezirksregierung Köln.
Maklergenehmigung, Bezirksregierung Köln
Gibt es Ausnahmen?
Sie benötigen keine Maklergenehmigung, wenn Sie ein Entsorgungsfachbetrieb sind und die beabsichtigte Tätigkeit unter Beifügung des Nachweises der Fachbetriebseigenschaft bei uns angezeigt haben.
Zugelassene Lehrgangsanbieter
Haben Sie Fragen?
Fragen zur Maklergenehmigung beantworten wir Ihnen gerne unter den Telefonnummern: 0221 / 221-25381 und 0221 / 221-23562.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Nach den derzeitig gültigen Regelungen ist die Gebührenhöhe nach dem bei der Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand zu erheben. Die Mindestgebühr beträgt 125 Euro, die Höchstgebühr 2.500 Euro.
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