Parkerleichterung für ambulante Pflegedienste

Als Anbieter von ambulanten Pflegediensten in der Altenpflege und Krankenpflege können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihrer Einsatzfahrzeuge beantragen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-26512
E-Mail:
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten



Benötigt werden

  • Ausgefüllter Antragsvordruck
    Der Vordruck kann auf dieser Seite heruntergeladen werden, wahlweise kann aber auch ein formloser schriftlicher Antrag gestellt werden.
  • Gewerbemeldung des Gesundheitsamtes (Pflichtmeldung nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) oder die Unbedenklichkeitsbescheinigung (falls vorhanden) des Gesundheitsamtes
    in Kopie
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1
    in Kopie

Zusatzinformationen

Wer kann den Antrag stellen?

Die Ausnahmegenehmigung kann nur von Pflegediensten beantragt werden, die in der ambulanten Altenpflege und Krankenpflege tätig sind.

Das Fahrzeug, für das eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird, muss mit einer festen Firmenanschrift versehen sein.

Antragstellung/Genehmigungserteilung

Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen kann per Fax unter der Nummer 0221 / 221-26130 eingereicht werden. Die Ausnahmegenehmigung wird für 1 Jahr erteilt. Die Genehmigung wird per Post zugestellt oder kann auf Wunsch bei uns abgeholt werden.

Berechtigungsumfang
Die Genehmigung berechtigt in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr täglich (im Einzelfall bis zu zwei Stunden) zum Parken im Stadtgebiet Köln an folgenden Stellen:

  • an Parkuhren oder Parkscheinautomaten, ohne Entrichtung der Bereitstellungsgebühr
  • im eingeschränkten Haltverbot (Ladezonen)
  • sowie in Köln-Mülheim auf Anwohnerparkplätzen im Bereich Keupstraße

Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel muss die Originalgenehmigung sowie der neue Fahrzeugschein zur Änderung vorgelegt werden.

Die Kölner Umweltzone

Benötigen Sie eine Plakette zum Befahren der Umweltzone? Wir beraten Sie gerne.

Die Kölner Umweltzone 

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, der Antrag kann auch schriftlich oder als Fax gestellt werden.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

0221 / 221-24322
0221 / 221-26335

Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 160 Euro pro Genehmigung.

Die Gebühr für die Änderung der Genehmigung bei einem Fahrzeugwechsel beträgt 8,50 Euro pro Genehmigung.

Die Verwaltungsgebühr ist nach Genehmigungserhalt unter dem in der Genehmigung angegebenen Kassenzeichen auf die angegebene Kontoverbindung zu überweisen.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)



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Call-Center der Stadt Köln
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