Parkerleichterung für ambulante Pflegedienste
Als Anbieter von ambulanten Pflegediensten in der Altenpflege und Krankenpflege können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihrer Einsatzfahrzeuge beantragen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-26512
- E-Mail:
- Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Benötigt werden
- Ausgefüllter Antragsvordruck
Der Vordruck kann auf dieser Seite heruntergeladen werden, wahlweise kann aber auch ein formloser schriftlicher Antrag gestellt werden. - Gewerbemeldung des Gesundheitsamtes (Pflichtmeldung nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) oder die Unbedenklichkeitsbescheinigung (falls vorhanden) des Gesundheitsamtes
in Kopie - Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1
in Kopie
Zusatzinformationen
Wer kann den Antrag stellen?
Die Ausnahmegenehmigung kann nur von Pflegediensten beantragt werden, die in der ambulanten Altenpflege und Krankenpflege tätig sind.
Das Fahrzeug, für das eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird, muss mit einer festen Firmenanschrift versehen sein.
Antragstellung/Genehmigungserteilung
Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen kann per Fax unter der Nummer 0221 / 221-26130 eingereicht werden. Die Ausnahmegenehmigung wird für 1 Jahr erteilt. Die Genehmigung wird per Post zugestellt oder kann auf Wunsch bei uns abgeholt werden.
Berechtigungsumfang
Die Genehmigung berechtigt in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr täglich (im Einzelfall bis zu zwei Stunden) zum Parken im Stadtgebiet Köln an folgenden Stellen:
- an Parkuhren oder Parkscheinautomaten, ohne Entrichtung der Bereitstellungsgebühr
- im eingeschränkten Haltverbot (Ladezonen)
- sowie in Köln-Mülheim auf Anwohnerparkplätzen im Bereich Keupstraße
Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel muss die Originalgenehmigung sowie der neue Fahrzeugschein zur Änderung vorgelegt werden.
Die Kölner Umweltzone
Benötigen Sie eine Plakette zum Befahren der Umweltzone? Wir beraten Sie gerne.
Die Kölner UmweltzoneVorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, der Antrag kann auch schriftlich oder als Fax gestellt werden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
0221 / 221-24322
0221 / 221-26335
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 160 Euro pro Genehmigung.
Die Gebühr für die Änderung der Genehmigung bei einem Fahrzeugwechsel beträgt 8,50 Euro pro Genehmigung.
Die Verwaltungsgebühr ist nach Genehmigungserhalt unter dem in der Genehmigung angegebenen Kassenzeichen auf die angegebene Kontoverbindung zu überweisen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
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