Zuschuss für Tierheimhunde
Wenn Sie die Anschaffung eines Hundes erwägen, muss es nicht immer ein Welpe sein. Viele Tiere warten in Tierheimen und in vergleichbaren Einrichtungen auf eine neue Bleibe.
Wir gewähren mehreren Einrichtungen einen Zuschuss zur Unterbringung von Hunden. Soweit ein Hund aus einer dieser Einrichtungen übernommen wird, zahlen wir Ihnen für die Aufnahme einen Zuschuss zu den Kosten der Hundehaltung in Höhe von zurzeit maximal 156 Euro.
Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie beim jeweiligen Tierheim oder Verein. Er kann auch auf dieser Seite heruntergeladen werden. Der Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben an das Kassen- und Steueramt , Athener Ring 4, 50765 Köln, zu senden.
Kontakt und Erreichbarkeit
Kassen- und Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-21686
- Telefax:
- 0221 / 221-21689
- E-Mail:
- Kassen- und Steueramt
Informationen zur Bezuschussung und Einrichtungen
Es handelt sich dabei um folgende Einrichtungen (Stand 01.03.2010):
Tierheim Dellbrück
Iddelsfelder Hardt
51069 Köln
Tierheim Köln Zollstock
Vorgebirgsstraße 76
506969 Köln
TS Pittbull, Stafford und Co Köln e.V.
Herkenrathweg 5
51107 Köln
- Der Zuschuss wird auf Antrag für jeden Hund gewährt, der von den oben genannten Tierheinen oder Vereinen übernommen wird.
- Der Hund ist gleichzeitig beim Kassen- und Steueramt anzumelden.
- Der Zuschuss wird zurzeit in Höhe von höchstens 156 Euro gewährt. Näheres ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid, der zusammen mit dem Hundesteuerbescheid erteilt wird.
- Der Zuschuss wird mit der festzusetzenden Hundesteuer verrechnet.
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