Teure Hinterlassenschaften

Hunde sind Freunde des Menschen, Spielgefährten für unsere Kinder, treue Beschützer für Jung und Alt. Deshalb mögen so viele Menschen Hunde. Aber viele Menschen ärgern sich auch - über Hunde, die nicht angeleint sind und über Hundekot auf Gehwegen, in Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen. Täglich landen rund acht Tonnen davon auf unseren Straßen und Wegen.

Natürlich muss Ihr Hund auch müssen dürfen!

Aber Sie sind verpflichtet, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen, überall. Das gilt selbstverständlich auch für Wiesen, für Hundefreilaufflächen und die Seitenstreifen der Straßen, egal ob grün, sandig oder befestigt.

Den Kot zu beseitigen ist eigentlich ganz einfach. Sie brauchen dazu eine handelsübliche Plastiktüte oder einen Hundekotbeutel aus dem Fachhandel. Einfach die Tüte überstülpen, Haufen aufnehmen und die Tüte verknoten. Einen Abfallbehälter finden Sie an jeder Straßenecke. Damit wäre das Problem erledigt.

Sonst kann es teuer werden!

Die Bußgelder für die Verunreinigung durch Hundekot liegen je nach Örtlichkeit zwischen 35 und 250 Euro, ab dem 1. Januar 2011 zwischen 35 und 500 Euro.

Es gibt eine einzige Ausnahme: Auf dicht mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Flächen darf der Hundekot liegen bleiben.

Teure Hinterlassenschaften [PDF, 365 KB]

Und spielen soll er auch.... Aber wo?

Es gibt inzwischen über 80 Freilaufflächen in der Stadt. Hier kann Ihr Hund spielen, rennen und sich austoben.
Die Pläne zu den Hunde-Freilaufflächen finden Sie hier:

Freilaufflächen für Hunde 

Sie können sie aber auch in Ihrem Bürgeramt einsehen.

Auf Spiel- und Bolzplätzen, aber auch in Ziergärten wie zum Beispiel im Forstbotanischen Garten, in der Flora oder ähnlichem sind Hunde generell verboten.

Bestimmte Hunderassen müssen allerdings immer angeleint werden, aber auch hier sind Ausnahmegenehmigungen möglich. In Grünanlagen gehören alle Hunde an die Leine.
Alles zu den Ausnahmegenehmigungen finden Sie hier:

Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht 

Weitere Informationen...

Bei Fragen zur Anlein- und Maulkorbpflicht sowie zum Landeshundegesetz hilft Ihnen gerne unser Ordnungs- und Verkehrsdienst.

Ordnungs- und Verkehrsdienst 


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