Tauben füttern - bitte nicht!
In den letzten Jahrzehnten haben sich die Stadttauben so zahlreich vermehrt, dass sie mehr und mehr als Problem empfunden werden.
Auslöser dieser Entwicklung ist das große künstliche Nahrungsangebot, das sich den Tauben in der Stadt bietet. Ob fressbare Abfälle oder regelmäßige Fütterungen durch vermeintliche Tierfreundinnen und Tierfreunde - der Tisch ist reichlich gedeckt!
Welche Probleme entstehen durch Tauben?
- Taubenschwärme hinterlassen große Mengen an Taubenkot. Dieser führt zu Verunreinigungen an Gebäuden, Fassaden sowie Plätzen und verursacht hohe Reinigungskosten.
- Von dem Futter werden auch Ratten angezogen.
Die hohe Taubenpopulation schadet den Vögeln selbst:
- Stress, Krankheiten und Parasitenbefall nehmen bei den Tieren zu. Da Tauben keine natürlichen Feinde in der Stadt haben, überleben auch kranke Tiere und übertragen untereinander Krankheiten.
- Im Gegensatz zum natürlichen, abwechslungsreichen Futter rufen die ausgestreuten einseitigen Futtermittel oft Mangelerscheinungen bei Tauben hervor.
- Das reiche Futterangebot und das Stadtklima ermöglichen Tauben die Fortpflanzung das ganze Jahr über. Da die Tiere häufiger als normal brüten, ziehen sie schwache Jungtiere auf, die nach kurzer Zeit verenden.
Das Kölner Taubenkonzept
Der Rat der Stadt Köln hat am 16. Dezember 2004 das Kölner Taubenkonzept sowie ein Taubenfütterungsverbot beschlossen. Damit wird ein neuer Vorstoß gegen das vermehrte Aufkommen großer Taubenschwärme in der Stadt unternommen.
In einem ersten Schritt möchten wir konsequent das künstliche Nahrungsangebot für Tauben verringern.
Ganz nebenbei leisten wir damit auch einen Beitrag zur Sauberkeit in der Stadt. Außerdem werden wir in den einzelnen Stadtbezirken ermitteln, wo sich die Schwerpunkte der Belästigung durch Tauben befinden. Die Überwachung des Taubenfütterungsverbots übernimmt der städtische Ordnungs- und Verkehrsdienst.
In einem zweiten Schritt soll festgestellt werden, wo Taubenschwärme ihre Nistplätze haben. Dort könnten dann so genannte Taubenhäuser eingerichtet werden. In Tauben-häusern finden Tauben nicht nur artgerechtes Futter sondern auch Nistplätze, wobei die Gelege durch Gipseier ersetzt werden können.
Mit örtlichen Tierschutzvereinen soll geklärt werden, ob sie bereit sind, Taubenhäuser zu betreuen. Mit diesem Konzept könnten wir zu einer sinnvollen Bestandskontrolle der Stadttauben beitragen - sofern geeignete Standorte gefunden werden, die den verschiedenen Interessenvertretungen gerecht werden.
Rechtliche Voraussetzungen und Bußgelder
Die "Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot der Fütterung von verwilderten Haustauben und Wildtauben im Gebiet der Stadt Köln" vom 17. Dezember 2004 können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen. Sie wurde im Amtsblatt der Stadt Köln vom 22. Dezember 2004 veröffentlicht:
Verstöße gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung werden wie folgt geahndet, §§ 1 Absatz 1 und 2 Absatz 1 - Fütterung von Tauben außerhalb der Futterplätze:
| Verstoß | Höhe Bußgeld |
|---|---|
| Fütterung geringer Mengen | 25 bis 35 Euro |
| Fütterung größerer Mengen oder zweiter Verstoß | 50 bis 500 Euro |
| Ab dem dritten Verstoß oder bei äußerst schwerwiegenden Verstößen, bespielsweise bei nachhaltiger Belästigung von Nachbarn durch Verfüttern kiloweiser Küchenabfälle/Futter wird der erste Bußgeldbescheid nicht unter 100 Euro erlassen. | 100 Euro |
| Weitere Verstöße werden bis zur Höchstgeldbuße von 1.000 Euro (Vorsatz) geahndet. | bis 1.000 Euro |
Zuständige Dienststellen
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