Schweinepest bei Wildschweinen
Das Veterinäramt unterhält mit dem Rheinisch-Bergischen-Kreis eine Wildsammelstelle in Overath-Untereschbach
Bei einem Wildschwein in Rösrath im Rheinisch-Bergischen-Kreis wurde die Schweinepest amtlich festgestellt. Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Tierseuche wurde rund um den Fundort des infizierten Wildschweins das Gebiet großräumig zum "Gefährdeten Bezirk" erklärt.
Was ist die Schweinepest?
Welche Schutzmaßnahmen hat das Veterinäramt angeordnet?
Bei der Schweinehaltung
Bei der Jagd
Wildsammelstelle für Jäger
Was sollten Sie als Bürgerinnen und Bürger im Gefährdeten Bezirk beachten?
Wie kann die Schweinepest bei Wildschweinen zum Stillstand gebracht werden?
Downloadservice
Weitere Informationen
Wo befindet sich der Gefährdete Bezirk in Köln?
Der Gefährdete Bezirk umfasst seit dem 27. Februar 2009 das gesamte rechtsrheinische Gebiet der Stadt Köln.
Was ist die Schweinepest?
Die Schweinepest ist eine von einem Virus verursachte Tierseuche. Die Krankheit ist meldepflichtig, hoch ansteckend, wird von Tier zu Tier übertragen und endet meist tödlich. Befallen werden Haus- und Wildschweine.
Menschen können sich nicht anstecken, für sie ist die Tierseuche ungefährlich. Auch für Haustiere wie Hunde, Katzen oder Pferde ist die Schweinepest völlig ungefährlich.
Welche Schutzmaßnahmen hat das Veterinäramt angeordnet?
Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der Schweinepest gelten die folgenden, spezielle Maßnahmen im Gefährdeten Bezirk.
Bei der Schweinehaltung
Sie sind Landwirtin oder Landwirt und halten Schweine oder Sie besitzen beispielsweise privat ein Hängebauchschwein oder Minipig als Haustier? Dann gelten für Sie die folgenden Maßnahmen des Veterinäramtes:
- Melden Sie uns unverzüglich die Anzahl Ihrer Schweine mit Angabe zur Nutzung und des Standortes der Tiere.
Veterinäramt
- Verendete oder erkrankte, insbesondere fieberhaft erkrankte Schweine sind zu melden.
- Halten Sie die Schweine so, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können.
- Richten Sie geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten ein.
- Bei Verdacht auf Schweinepest müssen Sie nach Anweisung durch uns die erkrankten Tiere serologisch und virologisch auf Schweinepest untersuchen lassen.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Schweine in Berührung kommen können, sollten Sie für Wildschweine unzugänglich aufbewahren.
Stellen Sie sicher, dass Hunde das Betriebsgelände nur unter Aufsicht verlassen. - Es gelten Vermarktungsbeschränkungen für Schweine.
- Als Hobby-Halterin oder -Halter von Minipigs und Hängebauchschweinen dürfen Sie Ihre Tiere nicht an der Leine spazieren führen.
- Bitte stellen Sie sicher, dass fremde Personen die Schweine nicht mit Speiseabfällen füttern.
Bitte beachten Sie alle Maßnahmen der "Tierseuchen-Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Schweinepest vom 7. Januar 2009" sowie unser Schreiben. Sie können beides auf dieser Seite herunterladen.
Bei der Jagd
Für Jägerinnen und Jäger gelten spezielle Ge- und Verbote im Gefährdeten Bezirk. Hier einige der Regelungen:
- Wildschweine sind im gefährdeten Bezirk intensiv zu bejagen.
- Von erlegten Wildschweinen sind Proben zu entnehmen und unmitttelbar dem Veterinäramt zuzuleiten.
- Es gibt Vermarktungsbeschränkungen für erlegtes Wild.
- Die Wildfütterung mit Speise-, Küchen- und Schlachtabfällen und tierischen Abfällen aus der Jagd ist verboten.
- Jägerinnen und Jäger sowie Jagdbeteiligte sollten Kontakte zu schweinehaltenden Betrieben meiden.
- Es ist verboten Wildschweine oder Teile erlegter oder verendeter Wildschweine in einen Betrieb mit Schweinehaltung einzubringen.
Die kompletten Ausführungen entnehmen Sie bitte der beigefügten "Tierseuchen-Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Schweinepest vom 7. Januar 2009" die Sie im Downloadservice herunterladen können.
Wildsammelstelle für Jäger
In Overath-Untereschbach ist die Wildsammelstelle für Schwarzwild eingerichtet worden. Die bei der Jagd erlegten Wildschweine sind zu dieser Sammelstelle zu bringen. Proben können Sie dort hinterlegen, sie werden mit einem Kurierdienst zum Veterinäramt gebracht. Das Veterinäramt unterrichtet Sie über das Untersuchungsergebnis des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Krefeld. Sofern keine Infektion mit dem Schweinepesterreger vorliegt, wird Ihr Wild freigegeben. Sie können es von der Wildsammelstelle abholen und vermarkten. Die Wildsammelstelle in der Schulstraße 23, Overath-Untereschbach wird gemeinsam vom Rheinisch-Bergischen Kreis und der Stadt Köln betrieben.
Was sollten Sie als Bürgerinnen und Bürger im Gefährdeten Bezirk beachten?
Wenn Sie im Wald spazieren gehen, bitten wir Sie, keine Lebensmittelreste wegzuwerfen oder an Wildtiere zu verfüttern. Denn der Virus der Schweinepest wird auch über Lebensmittel übertragen.
Als Hundebesitzerin oder Hundebesitzer sind Sie aufgefordert ihre Hunde unbedingt im Wald an der Leine zu führen. Denn Hunde fressen die ausgelegten Impfköder gerne. Das vermindert aber den Impferfolg bei den Wildschweinen und das muss auf jeden Fall verhindert werden! Die Köder selbst sind ungefährlich für Hunde.
Auch das sogenannte "Geo-caching", die moderne Schnitzeljagd per GPS kann den Erfolg der Schweinepestbekämpfung mindern. Denn durch die nächtliche Beunruhigung im Wald können die Wildschweine nicht mehr so erfolgreich bejagt werden.
Wie kann die Schweinepest bei Wildschweinen zum Stillstand gebracht werden?
Damit sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet und auf Schweine der landwirtschaftlichen Betriebe übergeht, werden in dem betroffenen Gebiet gezielt Wildschweine bejagt. Zusätzlich werden im Frühjahr, Sommer und im Herbst Impfköder ausgelegt.
Downloadservice
Bitte drucken Sie den Probenbegleitschein aus und füllen für jede Probe einen aus.
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