Reitplakette
Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchten, benötigen Sie nach dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen gelbe Reitplaketten. Diese Reitplaketten müssen Sie gut sichtbar, beidseitig am Zaumzeug des Pferdes anbringen und mit den aktuellen Jahresaufklebern versehen.
Für die Übersendung der aktuellen Aufkleber, die jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres gelten, wird eine Reitabgabe erhoben. Diese dient der Unterhaltung und Anlage von Reitwegen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Untere Landschaftsbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-24612
- E-Mail:
- Untere Landschaftsbehörde
Benötigt werden
- Erstantrag:
Bitte senden Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und Adresse an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Die Antragstellerin, der Antragsteller muss volljährig sein. - Verlängerung:
Wenn Sie bereits Reitkennzeichen besitzen, werden Ihnen automatisch am Anfang eines neuen Jahres die aktuellen Jahresaufkleber zu geschickt.
Downloadservice
Antragstellung
Das Reitkennzeichen bezieht sich auf den Halter des Pferdes. Das heißt, nur die Besitzerin oder der Besitzer des Pferdes kann Reitplaketten beantragen.
Den Antrag, die Änderungsmitteilung können Sie mit der Post oder per Fax an uns senden. Die Adresse finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Ansprechpartnerin
Telefon: 0221 / 221-30160
Fax: 0221 / 221-24612
Weitere Informationen
- Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Adresse mit, nur so erhalten Sie Ihre neuen Jahresaufkleber rechtzeitig.
- Sofern Sie Ihre Jahresaufkleber nicht mehr benötigen, informieren Sie uns bitte, damit wir Ihre Adresse im Verteiler löschen können.
- Möchte eine neue Halterin, ein neuer Halter des Pferdes vorhandene Reitplaketten übernehmen, kann sie oder er unter Angabe der Plakettennummer einen Neuantrag stellen.
- Die Nummern der Reitplaketten sind einmalig. Bei Verlust oder Beschädigung kann dieses Reitkennzeichen nicht nochmals ausgegeben werden.
- Sollten Sie ein oder beide Reitkennzeichen verlieren, so zeigen Sie uns dies bitte unverzüglich an.
- Die Reitplakette ist in ganz Nordrhein-Westfalen gültig.
Hinweis zum Pferdepass
Für jedes Pferd muss ein Pferdepass, auch Equidenpass genannt, ausgestellt werden. Sie können den Pass bei der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)
Telefon: 02581 / 63620
beantragen.
Im Equidenpass werden bestimmte Identifikationsmerkmale des Pferdes vermerkt. Er ist bei jedem "Verbringen" des Tieres, beispielsweise beim Transport zum Tierarzt oder zum Turnier, mitzuführen.
Der Besitzer bestimmt im Pferdepass außerdem, ob das Tier zur Lebensmittelgewinnung verwandt werden darf. Wenn Sie die Frage bejahen, muss der Tierarzt die Behandlung mit Medikamenten, die nicht für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassen sind, in den Pferdepass eintragen.
Weitere Informationen zum Reiten in Köln
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Reitabgabe für Privatpersonen
- Erstantrag 39,10 Euro (Für das Plakettenpaar mit Jahresaufklebern)
- Verlängerung 30,40 Euro
Reitabgabe für Reiterhöfe
- Erstantrag 89,10 Euro (Für das Plakettenpaar mit Jahresaufklebern)
- Verlängerung 80,40 Euro
Die Gebühren können Sie jeweils zur Fälligkeit überweisen oder per Lastschrifteinzug entrichten. (Siehe Downloadservice)
Bei einem Erstantrag wird Ihnen ein entsprechender Vordruck mit dem Gebührenbescheid zu geschickt.
Rechtliche Voraussetzungen
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen, §§ 50, 51 folgende und 69 folgende.
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