Grenzkontrollstelle / Tierärztlicher Dienst

Die Grenzkontrollstelle des Veterinäramtes überprüft die Einfuhren von lebenden Tieren und Lebensmitteln und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Ländern außerhalb der Europäischen Union.

Ihrer Funktion entsprechend, ist sie an den jeweiligen EU-Außengrenzen positioniert, über die solche Einfuhren möglich sind. Da der Flughafen Köln-Bonn als Außengrenze der Europäischen Union gilt, ist dort eine Grenzkontrollstelle eingerichtet. Das Veterinäramt nimmt, nach Voranmeldung, die Kontrollen direkt am Flughafen vor.

Kontakt und Erreichbarkeit

Grenzkontrollstelle


Krieger-Straße 10
51147 Köln
Telefon:
02203 / 403478-84
Telefax:
02203 / 403485
E-Mail:
Grenzkontrollstelle



Benötigt werden

  • GVDE (Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr) von Waren
    Das GVDE ist ein zwingend erforderliches Formular für die Einfuhr von Waren, das der Grenzkontrollstelle vorgelegt werden muss. Das Formular können Sie unten im Downloadservice herunterladen.
  • Gesundheitsbescheinigung
    Bei allen Einfuhren ist für die Tiere beziehungsweise die Produkte tierischer Herkunft eine Gesundheitsbescheinigung aus dem Ursprungsland beizubringen. Informationen über die jeweiligen Anforderungen beziehungsweise die erforderliche Form erhalten Sie bei der Grenzkontrollstelle.
  • Einfuhrgenehmigung
    Bei der Einfuhr der meisten Heimtiere (beispielsweise Tauben, Hunde, Katzen), Nutztiere sowie mancher Waren ist eine ministerielle tierseuchenrechtliche Einfuhrgenehmigung erforderlich. Wofür diese im einzelnen gilt, können Sie bei der Grenzkontrollstelle erfahren. Um die Genehmiung zu beantragen, gibt es ein Formular, dass Ihnen die Grenzkontrollstelle gerne zur Verfügung stellt. In dieser Genehmigung sind alle Einfuhr-Bedingungen beschrieben.
  • GVDE (Gemeinsames Veterinär-Dokument-Einfuhr) für Tiere
    Das GVDE-Tiere ist ein zwingend erforderliches Formular für die Einfuhr von Tieren, das der Grenzkontrollstelle vorgelegt werden muss. Das Formular können Sie unten im Downloadservice herunterladen.
  • Transporterklärung
    Beim Transport von Tieren muss eine Bescheinigung über den Transportbeginn und den Transportablauf die Sendung begleiten.

Allgemeine Information

Auf dieser Seite erfahren Sie, welches Verfahren Sie beachten müssen, wenn Sie Tiere oder tierische Produkte aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) einführen und welche Unterlagen erforderlich sind. Für einen reibungslosen Ablauf ist es besonders wichtig, dass Sie die Grenzkontrollstelle frühzeitig benachrichtigen. Bei Tieren mindestens 1 Woche vorher, bei Produkten spätestens 3 Werktage vor dem Eintreffen der Sendung!

Verfahren

Melden Sie die Einfuhren bitte frühzeitig bei uns an! Nach der Terminvereinbarung stellen Sie die Tiere oder Ware zusammen mit den Original-Papieren an der Grenzkontrollstelle am Flughafen Köln-Bonn vor.
Für die Einreise in die Europäische Union benötigen Sie diverse Dokumente und es gelten bestimmte Wartezeiten, je nachdem aus welchem Land in die Europäische Union eingereist wird. Bitte bedenken Sie, dass auch bei EU-Heimtieren, also Ihrem Hund oder Katze, für die Wiedereinreise Bedingungen bestehen.

Besonderheit: Reiseverkehr

Bitte beachten Sie unbedingt die seit 2004 verbindlich geltenden Regelungen für Reisen in de Europäische Union mit Heimtieren wie Hunde, Katzen oder Frettchen.

EU-Heimtierpass 

Was Sie beim Reisen auch noch beachten müssen

Biosicherheit dient der Gesundheit von Mensch und Tier. Zum Schutz vor Tierseuchen ist die Mitnahme von Fleisch- und Milchprodukten aus nicht EU-Ländern verboten. Denn ansteckende Tierkrankheiten können auch über Erreger in Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel übertragen werden.

Verboten ist die Einfuhr - auch in kleineren Mengen und für den persönlichen Gebrauch - folgender Produkte:

  • Frisches Fleisch und alle Fleischerzeugnisse, wei beispielsweise Wurst, Aufschnitt, Beef Jerkey (Trockenfleisch).
  • Milch und alle Milcherzeugnisse, wie beispielsweise Joghurt, Käse, Butter, Molkeproteindrinks.
  • In Anbetracht der weltweiten Situation bezüglich der Vogelgrippe ist das Mitbringen von Ei und Eiprodukten im Reiseverkehr nicht empfehlenswert.

Weiterführende Links

Europäische Kommission: Information für Reisende - warum ist Biosicherheit wichtig? 
Europäische Kommission: Verbringung von Heimtieren - Verbringung zu anderen als Handelszwecken aus Drittländern 

Vorsprache

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Gebühren

Die Gebühren betragen 80 Euro.

Für große Sendungen mit lebenden Tieren wird eine Gebühr bis zu 112 Euro erhoben.

Rechtliche Voraussetzungen

Binnenmarkttierseuchen-Schutzverordnung
Entscheidung der Kommission 1997/78 in der jeweils geltenden Fassung und weitere Verordnungen, Beschlüsse und Richtlinien der Europäischen Union.



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