Errichtung eines Geheges
Tiergehege sind eingefriedete Grundflächen, auf denen Tiere, die sonst wild leben, ganz oder teilweise im Freien gehalten werden. Für die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb eines Tiergeheges benötigen Sie eine Genehmigung.
Diese kann nur unter bestimmten Voraussetzungen des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen erteilt werden.
Keine Tiergehege sind Anlagen zur Haltung von Vogelarten. Ausnahme: Anlagen zur Haltung von Greifvögeln, Eulen und Störchen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Untere Landschaftsbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-24612
- E-Mail:
- Untere Landschaftsbehörde
Benötigt werden
- schriftlicher formloser Antrag
- Unterlagen zu den gehaltenen Tieren
- Unterlagen zu dem geplanten Gehege
- Bitte setzen Sie sich vor Einreichung der Unterlagen mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner in Verbindung, um detaillierte Informationen zu den entsprechenden Mindeststandards zu erhalten.
Weitere Informationen
Durch die Gehegegenehmigung soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Tiere fachgerecht gehalten werden.
Neben einer Gehegegenehmigung können eventuell weitere Genehmigungen, zum Beispiel nach dem Baugesetzbuch, erforderlich sein.
Service-Rufnummer
0221 / 221-24156
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sofern ein Ortstermin notwendig ist, werden wir uns mit Ihnen zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen.
Gebühren
26 Euro bis 2560 Euro
Rechtliche Voraussetzungen
§ 67 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
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