Donnerstag, 13. 11. 2008 10:50 Uhr

Die Blauzungenkrankheit

Aktuelle Schutzmaßnahmen - melden Sie Ihre Schafe, Ziegen und Rinder beim Veterinäramt

Ein neuer Blauzungenvirus des Typ 6 ist in den Niederlanden an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen und auch in Niedersachsen aufgetreten. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Blauzungenkrankheit bei Schafen, Ziegen und Rindern hat das Landesumweltministerium Kontroll- und Beobachtungszonen eingerichtet. Das gesamte Kölner Stadtgebiet liegt im 150 Kilometer Beobachtungsgebiet.

Seit dem 6. November 2008 gilt die Eilverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Sie regelt den Transport von Wiederkäuern in den betroffenen Zonen und aus den Zonen hinaus.

Die für Menschen ungefährliche Blauzungenkrankheit wird von Stechmücken übertragen. Es erkranken nur Wiederkäuer, wie beispielsweise Schafe, Ziegen oder Rinder.

Melden Sie uns Ihre Tiere!

Wenn Sie Schafe, Ziegen oder Rinder halten, sind Sie verpflichtet uns die Tiere zu melden und die folgenden Schutzmaßnahmen einzuhalten. Dies trifft auch zu wenn Sie nur wenige Tiere besitzen oder die Haltung als Hobby betreiben.

Grundlage ist die aktuelle Tierseuchenverfügung des Veterinäramtes. Sie richtet sich an alle Halterinnen und Halter von Wiederkäuern im Stadtgebiet von Köln. Die Tierseuchenverordnung und die Eilverordnung zum Schutz vor Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 des Bundesministeriums können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.

Bitte schicken Sie ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift sowie die Anzahl der gehaltenen Tiere, aufgeteilt nach Rindern, Schafen und Ziegen unter Angabe ihrer Nutzungsart und des Standortes der Tiere. Weiterhin benötigen wir die Anzahl der verendeten oder erkrankten, insbesondere fieberhaft erkrankten Tiere. Sie können die Anzeige per Post oder Fax an uns senden:

Veterinäramt  

Liebigstraße 120
50823 Köln
Fax: 0221 / 221-26588

E-Mail an das Veterinäramt

Die aktuellen Verordnungen

Wir haben Ende Oktober alle bekannten Halterinnen und Halter von Wiederkäuern in Köln angeschrieben und über die akteullen Regelungen informiert.

Tierseuchenverfügung [PDF, 31 KB]
Eilverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 vom 6. November 2008 

Sie könnnen die Verordnung auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als PDF öffnen oder speichern. Der Link befindet sich in der hellgrauen Leiste, Pfeil ganz rechts.

Die Schutzmaßnahmen

Für alle Wiederkäuer, wie Schafe, Ziegen und Rinder im Kölner Stadtgebiet gelten die folgenden Maßnahmen:

  • Alle Schafe, Ziegen und Rinder melden Sie bitte unmittelbar dem städtischen Veterinäramt. Es sind Angaben zur Anzahl, der Nutzungsart sowie des Standortes Ihrer Tiere erforderlich. Weiterhin ist die Zahl der verendeten oder erkrankten, insbesondere fieberhaft erkrankten Tiere anzugeben.
  • Ein Schlachten von Wiederkäuern ist innerhalb der 150 Kilometerzone und auch in Schlachthöfen, die außerhalb dieser Zone liegen möglich, sofern die Tiere klinisch gesund sind und eine entsprechende amtliche Gesundheitsbescheinigung mitgeführt wird.
  • Die Verbringung von Zucht- und Nutzwiederkäuern ist unter einer der folgenden Bedingungen möglich:

a) Die Tiere wurden 60 Tage geschützt vor Stechmücken, unter
sogenanntem Vektorschutz gehalten (ohne Testung).

b) Die Tiere wurden 28 Tage geschützt vor Stechmücken (Vektorschutz) gehalten und im Blut der Tiere wurde kein Virus nachgewiesen.

c) Die Tiere wurden 14 Tage  geschützt vor Stechmücken gehalten (Vektorschutz) und mittels Bluttest (PCR-negativ) getestet.

  • Im öffentlichen Interesse sind die genannten Schutzmaßnahmen sofort umzusetzen.

Was ist die Blauzungenkrankheit?

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Tierseuche, eine Viruserkrankung, die ausschließlich Wiederkäuer, wie Schafe, Ziegen und in abgeschwächter Form auch Rinder befällt. Bisher ist in Nordrhein-Westfalen nur der Virustyp 8 aufgetreten und mit einer landesweiten Impfaktion im Frühsommer 2008 erfolgreich bekämpft worden. Der jetzt in den Niederlanden und Niedersachsen aufgetretene Blauzungenvirus Typ 6 ist erstmalig in Europa festgestellt worden.

Für Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können Sie weiterhin ohne Bedenken verzehren.

Die Krankheit wird durch Stechmücken übertragen, nicht von Tier zu Tier. Neben der auffällig blauen Zunge bei Schafen sind Fieber, Blutungen und Kreislaufversagen Krankheitssymptome bei den betroffenen Tieren, die oft zum Tode führen.

Weitere Informationen

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

Hier finden Sie alle aktuellen Verordnungen und weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit.

Landesamt für Natur, Umwelt, Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen  

Hier finden Sie ein Merkblatt zur Blauzungenkrankheit sowie eine Übersicht über die Kontroll- und Beobachtungzonen in Nordrhein-Westfalen.

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  


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