Befreiung von der Hundesteuer für schwerbehindete Personen
Im Falle einer Schwerbehinderung von 100 Prozent kann eine Steuerbefreiung für einen Hund gewährt werden. Voraussetzung ist, dass der Hund ausschließlich dem Schutz und der Hilfe der schwerbehinderten Person dient und aufgrund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Schwerbehinderung zu mildern.
Zum Nachweis ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides des Bürgeramtes Mülheim gemeinsam mit der Anmeldung vorzulegen.
Die Befreiung von der Hundesteuer muss beantragt werden und gilt nur für einen Hund.
Im Bürger-Service erhalten Sie weitere Informationen zur Haltung von Hunden.
Kontakt und Erreichbarkeit
Kassen- und Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-21686
- Telefax:
- 0221 / 221-21689
- E-Mail:
- Kassen- und Steueramt
Benötigt werden
- Ausgefülltes Formular zur Anmeldung und Steuerbefreiung ihres Hundes
- Kopie des Feststellungsbescheides zur Anerkennung Ihrer Behinderung
- Beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Nachweis über die erforderliche Ausbildung des Hundes sowie Erläuterungen über Art und Umfang der Hilfe
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
Rechtliche Voraussetzungen
§4 Absatz 1a, Hundesteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2007
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