Steuerliche Lebensbescheinigung
Ihr in Köln gemeldetes Kind ist steuerlich nicht berücksichtigt worden und Sie benötigen eine steuerliche Lebensbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt?
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Formloser Antrag
oder - Persönliche Vorsprache
unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses - Geburtsurkunde Ihres Kindes
- eventuell die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
Besondere Hinweise
Ist das Kind nicht in Köln gemeldet, erhalten Sie die steuerliche Lebensbescheinigung gebührenfrei bei dem Einwohnermeldeamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind gemeldet ist.
Eine steuerliche Lebensbescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum für drei Kalenderjahre.
Beispiel: Wurde die steuerliche Lebensbescheinigung am
5. Mai 2010 ausgestellt, gilt diese bis zum 4. Mai 2013.
Vorsprache
Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.
Falls Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann die Vorsprache auch durch eine Bevollmächtige oder einen Bevollmächtigten erfolgen. In diesem Falle sind zusätzlich die Vollmacht und der Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person vorzulegen.
Wenn eine persönliche Vorsprache nicht erfolgen kann, ist auch eine schriftliche Beantragung möglich. Dem schriftlichen Antrag sind die benötigten Unterlagen in Kopie beizufügen.
Gebühren
Die Ausstellung einer steuerlichen Lebensbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ist gebührenfrei.
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.