Steuerliche Lebensbescheinigung

Ihr in Köln gemeldetes Kind ist steuerlich nicht berücksichtigt worden und Sie benötigen eine steuerliche Lebensbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt?


Benötigt werden

  • Formloser Antrag
    oder
  • Persönliche Vorsprache
    unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • eventuell die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung

Besondere Hinweise

Ist das Kind nicht in Köln gemeldet, erhalten Sie die steuerliche Lebensbescheinigung gebührenfrei bei dem Einwohnermeldeamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind gemeldet ist.

Eine steuerliche Lebensbescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum für drei Kalenderjahre. 

Beispiel: Wurde die steuerliche Lebensbescheinigung am
5. Mai 2010 ausgestellt, gilt diese bis zum 4. Mai 2013.

Vorsprache

Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.

Falls Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann die Vorsprache auch durch eine Bevollmächtige oder einen Bevollmächtigten erfolgen. In diesem Falle sind zusätzlich die Vollmacht und der Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person vorzulegen.

Wenn eine persönliche Vorsprache nicht erfolgen kann, ist auch eine schriftliche Beantragung möglich. Dem schriftlichen Antrag sind die benötigten Unterlagen in Kopie beizufügen.

Gebühren

Die Ausstellung einer steuerlichen Lebensbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ist gebührenfrei.



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