Getränkesteuer

Die Stadt Köln erhebt derzeit keine Getränkesteuer.

Kontakt und Erreichbarkeit

Kassen- und Steueramt


Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon:
0221 / 221-21686
Telefax:
0221 / 221-21689
E-Mail:
Kassen- und Steueramt



Allgemeines

Die Getränkesteuer gehört zu den örtlichen Steuern. Sie besteuert die entgeltliche Abgabe bestimmter alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke.

Steuerschuldner ist derjenige, der die Getränke entgeltlich abgibt. Sie wird mit einem von der Gemeinde festzusetzenden Prozentsatz des Einzelhandelspreises festgesetzt. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Kommunalabgabengesetz.



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