Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch

Die Lohnsteuerkarte aus Papier wird durch das elektronische System "ElsterLohn II" ersetzt. Das bedeutet für Sie: Seit 2011 werden keine Steuerkarten mehr ausgestellt und der automatische Versand von Steuerkarten ist entfallen. 

Künftig können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten bei der Finanzverwaltung abrufen. Hierzu benötigen sie lediglich die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum ihrer Beschäftigten.

Die Daten werden beim Bundeszentralamt für Steuern in der Datenbank ELStAM (Elektronische Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale) verwaltet. 

Die Einführung des elektronischen Verfahrens erfolgt stufenweise. 

Die Einführung des neuen Verfahrens verzögert sich!

Der ursprünglich für das Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren verzögert sich. Derzeit ist ein Einsatz ab dem 1. Januar 2013 geplant. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium der Finanzen.

Bundesfinanzministerium - Neuer Starttermin für das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren 

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Thema Lohnsteuer und Lohnsteuerkarten wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.

Finanzämter in Nordrhein-Westfalen 


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