Infoblatt zur Mobilitätshilfe
Information zur Mobilitätshilfe für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG)
Um schwerbehinderten Kölner Einwohnerinnen und Einwohnern die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, wird Anspruchsberechtigten eine Mobilitätshilfe gewährt.
Voraussetzungen für die Gewährung der Mobilitätshilfe
- Die medizinische Anspruchsberechtigung für diese Hilfeleistung ist die Anerkennung des Merkzeichens „aG"(außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis.
- Als Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII wird die Mobilitätshilfe nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Halter eines PKW erhalten keine Mobilitätshilfe.
Folgende Leistungen werden gewährt
Sind die medizinischen, einkommens-, und vermögensrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, erhält der Berechtigte zur Deckung des Bedarfs im Bereich Mobilität (zum Beispiel Taxikosten, Entlohnungen für Hilfestellungen) eine monatliche Pauschale von 30 EURO.
Sollte ein Bedarf darüber hinaus bestehen, ist eine Erstattung der Fahrkosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag, abzüglich der bereits im Voraus gezahlten Pauschale, möglich. Die über die Pauschale hinaus entstehenden Fahrkosten sind vorzuleisten und können gegen Vorlage von Nachweisen über den Gesamtbetrag (inclusive der im Voraus gezahlten Pauschale) am Ende des Monats bis zum Höchstbetrag erstattet werden.
Der Höchstbetrag ist davon abhängig, ob der Anspruchsberechtigte auf die Benutzung eines Spezialfahrzeuges angewiesen ist oder in der Lage ist, ein Taxi/Mietwagen zu benutzen.
Es gelten folgende monatliche Höchstbeträge:
Taxi/ Mietwagen 150,00 €
Spezialfahrzeug 200,00 €
Das Antragsverfahren
Das Antragsformular ist auszufüllen und die Nachweise über vorhandenes Einkommen und Vermögen, die Höhe der Miete und sonstige regelmäßige monatliche Belastungen sind beizufügen. Sollten Sie bereits Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII erhalten, z.B. Grundsicherung, ist die Angabe des Aktenzeichens ausreichend. In jedem Fall ist der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft incl. Merkzeichen „aG" mit dem Antrag vorzulegen.
Der Antrag ist zu stellen beim Amt für Soziales und Senioren. Für Heimbewohner gibt es gegebenenfalls eine gesonderte Zuständigkeitsregelung.
Unter folgender Anschrift beziehungsweise nachstehenden Telefonnummern sind weitere Auskünfte zum Verfahren und zur Antragstellung zu erhalten:
Amt für Soziales und Senioren,
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
Telefon: 221-23802, 221-27464 oder 221 -26586
Fax: 221 - 6627570
E-Mail
Für notwendige Fahrten zum Arzt, Krankenhaus und ähnliches wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse. Die Mobilitätshilfe kann nicht für diese Fahrten in Anspruch genommen werden.
Mobilitätshilfe als persönliches Budget
Die Mobilitätshilfe kann auf Wunsch auch in Form eines persönlichen Budgets gezahlt werden. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem individuell festgestellten Bedarf im Rahmen der vorgenannten Höchstbeträge. Der Hilfebedarf wird gemeinsam mit Ihnen ermittelt und in einer gemeinsamen Zielvereinbarung für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel für ein Jahr, festgeschrieben.
Das Budget wird monatlich im Voraus gezahlt und soll Ihnen ermöglichen die Mobilitätshilfe in eigener Verantwortung selbständig und flexibel zu organisieren. Vor Ablauf der Zielvereinbarung wird geprüft, ob das Geld entsprechend der getroffenen Vereinbarung eingesetzt wurde.
Fahrdienste für Spezialfahrzeuge
Eine Übersicht der Fahrdienste mit Spezialtransportfahrzeugen in Köln kann unter oben angegebenen Telefonnummern angefordert werden und steht im Internet als Datei zur Verfügung.
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