Grad der Behinderung
Mit dem "Grad der Behinderung" (GdB) wird von uns in Prozent bewertet, wie stark die Auswirkungen einer Behinderung sind. Dabei berücksichtigen wir geistige, seelische und soziale Nachteile. Die Ursache ist für uns bei dieser Bewertung unwichtig.
Verglichen wird die gesundheitliche Einschränkung immer mit dem, was für einen Menschen ohne Behinderung normal ist. Wenn ein Kleinkind nicht laufen kann, ist das bis zu einem bestimmten Alter ganz normal. Erst wenn ein Kind so alt ist, dass es laufen können müsste, kann das Nicht-Laufen als Folge einer Behinderung bewertet werden.
Liegen mehrere Behinderungen vor, so werden diese nicht einfach zusammen gerechnet. Wenn eine Behinderung mit 50 Prozent und eine zweite mit 40 Prozent bewertet werden, ergibt sich daraus kein Grad der Behinderung von 90 Prozent. In unserer Bewertung berücksichtigen wir, wie die Beeinträchtigungen sich auswirken. Geprüft wird auch, wie sich mehrere Einschränkungen gegenseitig beeinflussen. Im Ergebnis kann so aus 50 und 40 Prozent ein gemeinsamer Grad der Behinderung von 70 Prozent heraus kommen.
Damit die Beurteilung einer Behinderung bundesweit einheitlich erfolgt, gibt es einen Katalog mit Anhaltspunkten. Diese Anhaltspunkte werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet und regelmäßig aktualisiert. Bei der Bearbeitung Ihres Antrages halten wir uns an diese Anhaltspunkte.
Auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, können Sie die Anhaltspunkte zum Grad der Behinderung herunterladen.
Die Angabe zum "Grad der Behinderung" wird ergänzt durch einige Merkzeichen, die sich auf die Art der Beeinträchtigung oder die Nachteilsausgleiche beziehen.
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