Schulbegleitung für Kinder mit geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung
Für Kinder mit Behinderung kann Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung in Frage kommen, wenn die Schule einen besonderen behinderungsbedingten Bedarf der Schülerin oder des Schülers nicht decken kann.
Kontakt und Erreichbarkeit
Eingliederungshilfe
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221-221-0
- Telefax:
- 0221-221-6527468
- E-Mail:
- Eingliederungshilfe
Benötigt werden
- Ausgefüllter Antrag auf Sozialhilfe
- Medizinische und therapeutische Unterlagen zur vorliegenden Behinderung des Kindes
- Kopie der Schulzuweisung
bei vorliegendem sonderpädagogischen Förderbedarf - falls bereits vorhanden - Personalausweis oder Pass
- Schwerbehindertenausweis
falls vorhanden
Einbeziehung der Schule
Die Klärung der Möglichkeiten und Voraussetzungen erfolgt in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht. Es ist sinnvoll, die mögliche Beantragung einer Schulbegleitung bereits im Vorfeld möglichst bald mit dem Lehrpersonal und der Schulleitung zu besprechen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Eingliederungshilfe.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht erforderlich. Im Verfahren kann ein persönliches Gespräch oder eine Fallkonferenz notwendig werden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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