Schulbegleitung für Kinder mit geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung

Für Kinder mit Behinderung kann Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung in Frage kommen, wenn die Schule einen besonderen behinderungsbedingten Bedarf der Schülerin oder des Schülers nicht decken kann.

Kontakt und Erreichbarkeit

Eingliederungshilfe


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221-221-0
Telefax:
0221-221-6527468
E-Mail:
Eingliederungshilfe



Benötigt werden

  • Ausgefüllter Antrag auf Sozialhilfe
  • Medizinische und therapeutische Unterlagen zur vorliegenden Behinderung des Kindes
  • Kopie der Schulzuweisung
    bei vorliegendem sonderpädagogischen Förderbedarf - falls bereits vorhanden
  • Personalausweis oder Pass
  • Schwerbehindertenausweis
    falls vorhanden

Einbeziehung der Schule

Die Klärung der Möglichkeiten und Voraussetzungen erfolgt in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht. Es ist sinnvoll, die mögliche Beantragung einer Schulbegleitung bereits im Vorfeld möglichst bald mit dem Lehrpersonal und der Schulleitung zu besprechen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Eingliederungshilfe.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht erforderlich. Im Verfahren kann ein persönliches Gespräch oder eine Fallkonferenz notwendig werden.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.



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