Schülerspezialverkehr - Beförderung mit Schulbussen und -taxen
Besucht Ihr Kind eine Förderschule oder eine Schule, die gemeinsamen Unterricht für Kinder mit Behinderungen und für Kinder ohne Behinderungen anbietet, kommt die Benutzung eines Schulbusses für den Schulweg in Betracht.
Kontakt und Erreichbarkeit
Amt für Schulentwicklung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-29202
- Telefax:
- 0221 / 221-29241
- E-Mail:
- Amt für Schulentwicklung
Einrichtung des Schülerspezialverkehrs
Die Stadt Köln als Schulträger entscheidet entsprechend der Schülerfahrkostenverordnung, ob an Schulen ein Schülerspezialverkehr eingerichtet wird. Der Schülerspezialverkehr wird insbesondere an Förderschulen oder an Schulen mit gemeinsamen Unterricht für Kinder mit Behinderungen und für Kinder ohne Behinderungen eingerichtet.
Mit den Schulbussen oder Schultaxen werden die Kinder von ihrem Wohnort zur jeweiligen Schule hin und zurück befördert.
Das Amt für Schulentwicklung prüft, ob an der Schule, die Ihr Kind besucht ein Schülerspezialverkehr eingerichtet wird und ob der individuelle Anspruch für Ihr Kind besteht, mit dem Schulbus oder dem Schultaxi befördert zu werden.
Antrag auf eine Schulbusbeförderung
In der Regel wird die jeweilige Schule von sich aus auf Sie zukommen und Sie über die Möglichkeiten informieren und beraten, wenn für Ihr Kind eine Schulbeförderung infrage kommt.
Das Antragsformular für eine Schulbusbeförderung bekommen Sie im Sekretariat der Schule, die Ihr Kind besucht. Das Schulsekretariat kann anhand Ihrer Angaben veranlassen, dass Ihr Kind dem schulärtzlichen Dienst vorgestellt wird.
Den Antrag und alle Anlagen geben Sie bitte vollständig ausgefüllt wieder im Schulsekretariat zur Weiterleitung an das Amt für Schulentwicklung ab. Bitte denken Sie daran, alle benötigten Unterlagen beizufügen, da wir sonst eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrages nicht garantieren können. Sollte Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis besitzen, fügen Sie dem Antrag bitte eine Fotokopie der Vorder- und der Rückseite bei.
Wann stellen Sie den Antrag?
Da die Prüfung der Anträge und die Zusammenstellung von Schulbuslinien einer ausreichenden Vorlaufzeit bedürfen, ist es notwendig, den Antrag auf Schulbusbeförderung so frühzeitig wie möglich zu stellen.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne weiter. Sie erreichen uns unter den Telefonnummern:
- 0221 / 221-29237
- 0221 / 221-29181
- 0221 / 221-29110
- 0221 / 221-29238
- 0221 / 221-29248
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