Leistungen der Sozialhilfe für Auszubildende und Studierende
Sie sind in der Ausbildung oder studieren und möchten Sozialhilfe beantragen?
Damit gehören Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis des Arbeitslosengeld II.
Da Ihnen sowie Ihren Kindern keine Leistungen der Sozialhilfe zustehen, wird das Sozialamt Sie an das Jobcenter Köln verweisen.
Um feststellen zu können, ob Sie einen Anspruch auf diese Leistung haben, sollten Sie sich an das Jobcenter Köln wenden und dort einen Antrag stellen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) erhalten können.
Vorsprache
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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