Häufige Fragen zum BAföG
Wann habe ich Anspruch?
Detailierte Auskünfte hierzu sind nur einzelfallbezogen möglich.
Ein Anspruch besteht dann,
- wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, abhängig von Schulform und Unterbringung des Auszubildenden
- wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden: Alter, Staatsangehörigkeit, es gibt aber Ausnahmen
- wenn der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen, sowie das des Ehegatten oder der Eltern gedeckt ist - Berechnung erforderlich!
Welches Amt ist zuständig?
Für Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist.
Für eine schulische Ausbildung das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung in dessen Bezirk die Eltern des Auszubildenden wohnen, aber es gibt Ausnahmen.
Für Rückzahlung darlehensweise gewährten BAföGs - in der Regel Studenten-BAföG - ist zuständig das
Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln
BAföG Hotline:
Telefon: 0228 / 993584500
Aus dem Ausland: +49221 / 7584500
Telefax: 0228 / 993584850 oder 0221 / 7584850
Wie beantrage ich BAföG?
Die Fördermittel werden schriftlich auf den dafür vorgesehenen und vorgeschriebenen Formblättern beantragt. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für ein Jahr, der sogenannte Bewilligungszeitraum. Für jeden Bewilligungszeitraum ist ein neuer Antrag erforderlich.
Ein persönliche Vorsprache zur Beantragung ist nicht erforderlich.
Sie können den ausgefüllten Antrag mit allen weiteren Unterlagen dem Amt für Ausbildungsförderung mit der Post zuschicken oder in einen fristwahrenden Briefkasten der Stadt Köln einwerfen. Sie werden dann über den Antragseingang und eventuell fehlende oder unvollständige Unterlagen informiert.
Wo bekomme ich Anträge / Formblätter?
oder beim
Spielt das Alter eine Rolle?
Ja, Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildungsabschnittes das 30. Lebensjahr vollendet haben können grundsätzlich nicht gefördert werden, aber es gibt Ausnahmen.
Muss ich Einkommen und Vermögen angeben?
Der Auszubildende muss sein Einkommen und Vermögen grundsätzlich immer angeben. Das Einkommen der Eltern muss ebenfalls angegeben werden - hier gibt es aber Ausnahmen.
Ab wann und in welcher Höhe Höhe wird BAföG gezahlt? Welche Förderungsarten gibt es?
Das BAföG wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, frühestens ab Ausbildungsbeginn und wenn alle Unterlagen - Formblätter und sonstige - vollständig vorliegen, ansonsten wird die Ausbildungsförderung versagt
- für Schülerinnen und Schüler erfolgt die Förderung vollständig durch Zuschuss, das heißt die Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden, es gibt aber auch Ausnahmen
- bei Studentinnen und Studenten je zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen
Welche Ausbildung wird generell nicht gefördert?
Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - sogenannte Ausbildungen im dualen System - können nach BAföG nicht gefördert werden. Dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.
Hier besteht eventuell die Möglichkeit der Förderung nach Bundesausbildungsbeihilfengesetz (BAB) über das örtlich zuständige Arbeitsamt.
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