Vormerkung eines Kindergartenplatzes

Sie möchten Ihr Kind in einer städtischen Kindertageseinrichtung betreuen lassen? Bereits unmittelbar nach der Geburt haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für einen Platz bei uns vorzumerken.

Dies können Sie online oder schriftlich erledigen. Das entsprechende Formular erhalten Sie in allen städtischen Kindertageseinrichtungen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-30300
Telefax:
0221 / 221-27551
E-Mail:
Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder



Kindergartenvormerkung online

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für eine städtische Kindertageseinrichtung online vormerken zu lassen. Sobald Ihre Daten bei uns eingegangen sind, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung.

Kindergartenvormerkung online

Hinweise zum Vormerkverfahren

  • Bitte melden Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung an. Sollte in der von Ihnen genannten Kindertageseinrichtung kein Platz zur Verfügung stehen, unterbreiten wir Ihnen ein anderes Platzangebot oder bieten einen Platz in der Kindertagespflege an. 
  • Einen Platz in einer städtischen Kindertageseinrichtung gibt es nur für in Köln gemeldete Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Wenn Sie noch nicht in Köln wohnen, können Sie Ihr Kind schon vormerken lassen. Ein Platzangebot kann aber erst erfolgen, wenn mindestens ein Elternteil, eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter mit Erstwohnsitz in Köln gemeldet ist.
  • Die Vergabe der städtischen Betreuungsplätze erfolgt zentral durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Wenn Ihre Vormerkung bearbeitet wurde, erhalten Sie von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung. Bei Online-Vormerkungen werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Achten Sie daher bitte auf die korrekte Eingabe Ihrer E-Mail Adresse.
  • Zum 1. August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder eine Betreuung in der Kindertagespflege.

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Für die Vormerkung werden keine Gebühren erhoben. Die Beiträge für die Betreuung entnehmen Sie bitte dem Artikel "Elternbeiträge der Kindertageseinrichtungen".



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