Vormerkung eines Kindergartenplatzes
Sie möchten Ihr Kind in einem städtischen Kindergarten betreuen lassen? Bereits unmittelbar nach der Geburt haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für einen Kindergartenplatz bei uns vorzumerken.
Dies können Sie online oder schriftlich erledigen. Das entsprechende Formular erhalten Sie in allen städtischen Kindergärten. Es steht Ihnen auch zum Herunterladen im Downloadservice zur Verfügung.
Kontakt und Erreichbarkeit
Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-30300
- Telefax:
- 0221 / 221-27551
- E-Mail:
- Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder
Downloadservice
Kindergartenvormerkung online
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für einen städtischen Kindergarten online vormerken zu lassen. Sobald Ihre Daten bei uns eingegangen sind, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung.
Hinweise zum Vormerkverfahren
- Sie haben die Möglichkeit, bis zu vier Wunschkindergärten anzugeben. Änderungen sind jederzeit möglich.
- Einen Platz in einem Kindergarten gibt es nur für Kölner Kinder. Somit müssen sowohl das Kind als auch mindestens ein Elternteil, eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter mit Erstwohnsitz in Köln gemeldet sein.
- Wenn Sie noch nicht in Köln wohnen, aber in naher Zukunft nach Köln ziehen, können Sie Ihr Kind ebenfalls vormerken lassen. Eine Aufnahme Ihres Kindes in die Vergabelisten ist nur möglich, wenn bescheinigt werden kann, dass definitiv ein Zuzug nach Köln erfolgen wird. Die Zuweisung für einen Platz kann erst nach Ihrer konkreten Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen.
- Die Vergabe der städtischen Kindergartenplätze erfolgt zentral durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Wenn Ihre Vormerkung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung.
- Bevor Ihr Kind 3 Jahre alt wird, erhalten Sie schriftlich ein konkretes Platzangebot.
Besonderheiten für Kinder von 1 bis 3 Jahren
- Wir vergeben Plätze für Kinder von 1 bis 3 Jahren jeweils im März für das kommende Kindergartenjahr, Beginn am 1. August.
- Vormerkungen für Plätze für Kinder von 1 bis 3 Jahren gelten automatisch auch für Plätze ab 3 Jahren. Sollte Ihrem Kind kein Platz für 1- bis 3-jährige angeboten werden, müssen Sie Ihr Kind für einen Platz für Kinder über 3 Jahre nicht erneut anmelden.
- Wir können Ihr Kind von 1 bis 3 Jahren nur dann für einen Platz vormerken, wenn beide Elternteile beziehungsweise die oder der Alleinerziehende berufstätig, in der Ausbildung, arbeitssuchend oder selbstständig sind und dies nachweisen können.
- Sollten Sie ein Platzangebot für Ihr Kind von 1 bis 3 Jahren ablehnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anmeldung für ein späteres Aufnahmedatum aufrecht zu erhalten. Hierzu reicht eine kurze schriftliche Nachricht.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Für die Vormerkung in einem Kindergarten werden keine Gebühren erhoben. Die Beiträge für die Betreuung entnehmen Sie bitte dem Artikel "Elternbeiträge der Kindertageseinrichtungen".
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