Vaterschaftsanerkennung

Zur Klärung der Vaterschaft haben alleinerziehende Eltern bei ihrer örtlich zuständigen Außenstelle des Amt für Kinder, Jugend und Familie einen Anspruch auf Beratung.

Erkennt der Mann die Vaterschaft zu dem Kind freiwillig an, so kann dieses Anerkenntnis kostenfrei bei der örtlichen Außenstelle beurkundet werden.

Ist der Mann zu einer freiwilligen Anerkennung nicht bereit, kann die Mutter bei ihrer Außenstelle eine Beistandschaft einrichten. Der Beistand leitet gegebenenfalls ein gerichtliches Abstammungsverfahren ein.


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