Sorgebescheinigung / Negativbescheinigung
Sind Sie nichtverheiratete Mutter eines Kindes, so dient Ihnen die Sorgebescheinigung als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge für Ihr Kind. So wird dokumentiert, dass Sie einzige gesetzliche Vertreterin Ihres Kindes sind.
Für nichtverheiratete Väter ist die alleinige elterliche Sorge im Wege einer Vormundschaft nur über ein Gerichtsurteil feststellbar. Die elterliche Sorge zusammen mit der Mutter ist möglich durch eine gemeinsame Erklärung.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Geburtsurkunde
des Kindes - Vaterschaftsanerkenntnis
Das Anerkenntnis ist eine Feststellung des Vaters und eine Zustimmung der Mutter, die beurkundet werden muss. Die Beurkundung ist beim Jugendamt oder Standesamt kostenfrei möglich, oder bei jedem Notar, dann allerdings kostenpflichtig. Alternativ ist auch eine Feststellung über ein Gerichtsurteil möglich.
Geburtsort entscheidend für die Ausstellung
Die Sorgebescheinigung wird immer vom dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Gemeinde Ihr Kind geboren wurde. Es ist also egal, wo Sie aktuell wohnen.
Ihr Kind ist in Köln geboren?
Kommen Sie bitte ins Amt für Kind, Jugend und Familie.
Ihr Kind ist in Deutschland, aber nicht in Köln geboren?
Bitte wenden Sie sich an die Außenstellen des Jugendamtes! Wir beschaffen Ihnen die Sorgebescheinigung vom Jugendamt der Gemeinde, in der Ihr Kind geboren wurde.
Ihr Kind ist im Ausland geboren?
Bitte wenden Sie sich auch in diesem Fall an die Außenstellen des Jugendamtes! Wir beschaffen Ihnen die Sorgebescheinigung von der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport in Berlin.
Sie haben noch Fragen?
Weitere Infos zur Sorgebescheinigung erhalten Sie montags bis freitags von 8 bis 11 Uhr unter der Telefonnummer 0221 / 221-25401.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, Sie können die Bescheinigung auch schriftlich beantragen.
Gebühren
Die Bescheinigung ist kostenlos.
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