Schulpflicht für ausländische Kinder und Jugendliche
Auch alle Kinder und Jugendliche mit einer ausländischen Nationalität unterliegen der deutschen Schulpflicht. Häufig verfügen gerade neu eingereiste Kinder und Jugendliche oder Kinder von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse. Auch die Wahl der richtigen Schulform fällt schwer, wenn das Bildungssystem im Herkunftsland anders aufgebaut ist. Hier berät Sie das Schulamt und weist, je nach den individuellen Bedürfnissen, Ihr Kind einer geeigneten Schule zu.
Kontakt und Erreichbarkeit
Schulamt für die Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-29266 und 0221 / 221-29277
- Telefax:
- 0221 / 221-29253
- E-Mail:
- Schulamt für die Stadt Köln
Welche Kinder und Jugendliche werden zugewiesen ?
Einer Schule zugewiesen werden können:
- spätausgesiedelte Kinder und Jugendliche
- Migrantenkinder und -jugendliche, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht in Regelklassen unterrichtet werden können.
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- Ausweispapiere, auch der Erziehungsberechtigten
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus
- Registrierschein oder Vertriebenenausweis
- Meldebestätigung
- soweit vorhanden, Zeugnisse aus dem Herkunftsland
Haben Sie Fragen zur Zuweisung ?
Die Schulzuweisung nimmt das Schulamt für die Stadt Köln vor. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: 0221 / 221-29064.
Eine Beratung zu diesem Thema ist sinnvoll, wenden Sie sich bitte an die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA), Telefonnummer: 0221 / 221-29092.
Ähnliche Produkte
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.