Kurzzeitpflege für Ihr Kind
Bei der Kurzzeitpflege wird Ihr Kind für eine klar begrenzte Zeit durch eine Pflegemutter oder einen Pflegevater betreut. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ins Krankenhaus müssen, ein Kuraufenthalt ansteht oder Sie aus sonstigen Gründen verhindert sind. Eine Zeitspanne von drei Monaten soll dabei nicht überschritten werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
Beratung und Vermittlung
Steht eine Situation an oder ist absehbar, in der Sie übergangsweise eine Pflege- oder Betreuungsperson für Ihr Kind brauchen, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns, denn am Anfang steht immer ein Beratungsgespräch.
Bei dem Gespräch können Sie einen Antrag auf Vermittlung einer Kurzzeitpflege direkt bei uns stellen. Wir suchen dann nach einer geeigneten Pflegeperson. Das kann recht schnell Erfolg haben, kann aber auch eine Weile dauern. Die Dauer der Suche hängt davon ab, wieviele Pflegeplätze in einem Stadtteil oder Stadtbezirk frei sind und in welche Familie Ihr Kind vom Alter her am Besten passt.
Wir melden uns bei Ihnen in jedem Fall so schnell wie möglich!
Häufige Fragen zum Thema Kurzzeitpflege
Wer betreut Ihr Kind?
Die Pflegemütter oder -väter, die von uns vermittelt werden, haben eine entsprechende Erlaubnis erhalten und werden regelmäßig überprüft.
Wo wird Ihr Kind betreut?
Die Betreuung und Pflege findet immer in der Wohnung der Pflegeperson oder -familie statt.
Wie alt muss oder darf Ihr Kind sein?
Die Kurzzeitpflege gibt es für Kinder bis maximal zwölf Jahre.
Was kostet Kurzzeitpflege?
Die Höhe der Betreuungskosten orientiert sich am Alter des Kindes. Das Pflegegeld wird direkt von uns an die Pflegeperson überwiesen. Ob Sie sich an den Kosten beteiligen müssen, hängt von Ihren jeweiligen Einkommensverhältnissen ab. Dieser Punkt wird daher im Beratungsgespräch mit Ihnen erörtert.
Sie haben weitere Fragen?
Vereinbaren Sie mit uns einen Gesprächstermin, wir helfen gerne weiter.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns.
Gebühren
Für die Vermittlung einer Kurzzeitpflegeperson werden keine Gebühren erhoben.
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