Kinder-Eintragung in den Pass der Eltern

Kindereinträge im Pass der Eltern verlieren am 26. Juni 2012 ihre Gültigkeit. Noch bestehende Kindereinträge werden mit Ablauf des 25. Juni 2012 ungültig und berechtigen Kinder nicht mehr zum Grenzübertritt.

Somit müssen ab dem 26. Juni 2012 alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Je nach Reiseziel kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass, für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.


Für die Eltern als Passinhaberin und Passinhaber bleibt das Dokument jedoch gültig. Die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.



War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Call-Center

0221 / 221 - 0 Call-Center der Stadt Köln
Mo bis Fr, 7 bis 19 Uhr

Produkte