Haftung für persönliche Gegenstände der Schul- und Kindergartenkinder
Bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung von persönlichen Gegenständen Ihres Kindes in der Schule oder dem Kindergarten können Sie Schadensersatz beantragen. Dies gilt beispielsweise für Kleidungsstücke oder Schultaschen mit Inhalt, soweit sich diese Sachen an dem zur Aufbewahrung bestimmten Ort befanden.
Kontakt und Erreichbarkeit
Eigenversicherung
Appellhofplatz 23-25
50667 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-22049
- Telefax:
- 0221 / 221-24927
- E-Mail:
- Eigenversicherung
Benötigt werden
- Schadenanzeige
Bitte leiten Sie uns Ihre Schadenanzeige unbedingt über die Schule oder die Kindertagesstätte zu. Sie können dazu das im Downloadservice angebotene Formular verwenden.
Downloadservice
Das Formular für die Schadenanzeige können Sie am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken.
Für die Haftung für persönliche Gegenstände der Schul- und Kindergartenkinder gelten besondere Bestimmungen, die von den allgemeinen für Haftpflichtfälle abweichen. Diese Sonderregelungen haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst, das oben ebenfalls heruntergeladen werden kann.
Wie geht es nach der Schadenanzeige weiter?
Nach Prüfung Ihrer Schadenanzeige wird Ihnen die Erstattungsleistung direkt auf Ihr Konto überwiesen. Anderenfalls erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung zum Bearbeitungsstand.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Rechnungen und sonstige Belege einreichen, löst dies nicht automatisch einen Schadenersatzanspruch oder eine Zahlungspflicht unsererseits aus. Erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen und nach Abschluss der notwendigen Ermittlungen kann über die Haftungsfrage entschieden werden.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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