Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Wenn Sie 17 Jahre alt sind und Ihre Fahrprüfung der Klassen B oder BE bestanden haben, dürfen Sie jetzt schon vor Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Sie müssen einen Antrag auf begleitendes Fahren stellen. Der Antrag muss von Ihren Eltern, dem alleinerziehenden Elternteil oder der erziehungsberechtigten Person mit unterschrieben werden und kann frühestens 6 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag gestellt werden. Außerdem müssen die Begleitpersonen eine Erklärung abgeben, dass Sie sich als Begleiterin oder Begleiter zur Verfügung stellen und mit den Bedingungen einverstanden sind.
Den Antrag sowie die Einverständniserklärung können Sie weiter unten im Downloadbereich herunterladen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Fahrschulanmeldung
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
- Personalausweis oder Pass der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
Die Regelungen des biometrischen Passfotos sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich. - Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis "Begleitendes Fahren ab 17"
mit Unterschrift der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertreter. Der Antrag kann im Downloadservice heruntergeladen werden. - Kopie des Führerscheins
jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt. - Einverständniserklärung der Begleitperson
oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift. Der Antrag kann im Downloadservice heruntergeladen werden.
Prüfungsbescheinigung ersetzt Führerschein
Nach bestandener Fahrprüfung bekommen Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese gilt dann als Nachweis für die Erlaubnis, bereits vor dem 18. Geburtstag fahren zu dürfen. Mit dem 18. Geburtstag entfällt automatisch die Beschränkung, dass Sie nur mit Begleitpersonen fahren dürfen. Ihre Prüfungsbescheinigung gilt noch bis zu 3 Monaten nach Ihrem 18. Geburtstag als Nachweis der Fahrberechtigung.
Spätestens dann müssen Sie Ihren regulären Führerschein gegen Abgabe der Prüfbescheinigung bei Ihrem Bürgeramt / Kundenzentrum abgeholt haben.
Auflagen und Bedingungen für begleitendes Fahren
Bis zum 18. Geburtstag dürfen Sie nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren!
Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
- Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
- Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss stehen. Die Grenzwerte sind hier 0,25 Milligramm pro Liter Atemalkohol oder 0,5 Promille Blutalkohol. Die Begleitperson darf auch nicht unter Einwirkung von Betäubungsmitteln stehen.
Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.
Die Begleitperson muss darüber hinaus
- namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden. Eine Begrenzung der Anzahl der Begleitpersonen gibt es nicht.
- mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B, früher Klasse drei, besitzen.
- sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt. Begleitpersonen dürfen maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.
Rahmenbedingungen und Infos
Als Begleitperson sollen Sie den Jugendlichen als Ansprechpartnerin oder Ansprechnpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sollen Sie Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Im Ausland dürfen Sie mit 17 nicht fahren!
Die Fotomustertafel
Laden Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei als PDF herunter.
FotomustertafelVorsprache
Eine persönliche Vorsprache der oder des Jugendlichen ist erforderlich.
Gebühren
Es fallen folgende Gebühren an:
43,40 Euro sind die Antragsgebühren für einen Führerschein auf Probe.
7,70 Euro für die Prüfungsbescheinigung für die Überprüfung der Begleitperson(en)
Zusätzlich fallen folgende Gebühren an:
10 Euro für jede Begleitperson
Rechtliche Voraussetzungen
§ 48 a Fahrerlaubnisverordnung
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