Ferienförderkurse - Nachprüfung

An den Förderkursen können Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die in Köln wohnen oder zur Schule gehen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die durch die Schule bestätigte Zulassung zur Nachprüfung. So kann die Versetzung doch noch geschafft werden.

Die Kurse sind eine gezielte Vorbereitung auf die Nachprüfung. Die Anmeldungen zu den Ferienförderkursen laufen jeweils zum Beginn der Sommerferien. Zeit und Ort, sowohl für die Anmeldung als auch für die Kurse, werden rechtzeitig vorher auf dieser Seite bekannt gegeben.

Kontakt und Erreichbarkeit

Schulpsychologischer Dienst


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-29001
Telefax:
0221 / 221-29185
E-Mail:
Schulpsychologischer Dienst



Voraussetzungen zur Teilnahme

Es können nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die nicht in das nächste Schuljahr versetzt worden, aber zur Nachprüfung zugelassen sind. Je nach Schulform sind das nur die Schülerinnen und Schüler folgender Klassen:

  • Hauptschule: Klasse 7 bis 10
  • Realschule: Klasse 7 bis 10
  • Gesamtschule: Klasse 9 bis 11
  • Gymnasium: Klasse 7 bis 11
  • Berufskolleg: Klasse 11

Bei Rückfragen zu den Voraussetzungen helfen wir Ihnen gerne weiter. Auf den Einzelfall bezogene Erläuterungen der Voraussetzungen können nur persönlich gegeben werden, weil sie sich an den jeweiligen Fächern und Noten orientieren.

Fragen zur Nachprüfung selbst richten Sie bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den jeweiligen Schulen.

Welche Ferienförderkurse gibt es?

Die Teilnahme ist auf die Fächer begrenzt, die im jeweiligen Jahr angeboten werden. Im Jahr 2011 waren das folgende Kurse:

  • Biologie
  • Chemie
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Latein
  • Mathematik
  • Physik

Anmeldungen sind nur für das gewählte Nachprüfungsfach möglich!

Wann und wo finden Ferienförderkurse statt?

Die Ferienförderkurse werden in der Regel in Kleingruppen von vier bis sechs Personen abgehalten (je nach Anmeldezahl) und finden ausschließlich während der Sommerferien im Berufskolleg an der Lindenstraße, Lindenstraße 78, 50674 Köln statt. Die Inhalte orientieren sich an den Lehrbedürfnissen der jeweiligen Gruppe. Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die Kleingruppen wird am ersten Kurstag vorgenommen beziehungsweise per E-Mail mitgeteilt.

Gewählt werden kann zwischen Kursen in der ersten oder in der zweiten Ferienhälfte. Es kann nur eine Ferienhälfte belegt werden! Die Kurse dauern insgesamt drei Wochen und umfassen jeweils insgesamt 28 Stunden.

Unterrichtet wird montags bis freitags, mit jeweils zwei Unterrichtsstunden pro Tag. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Der Unterricht findet vormittags und/oder nachmittags im Zeitraum zwischen 8 und 16 Uhr statt.

Anmeldung und Kosten für Ferienförderkurse

Sie können telefonisch oder persönlich mit uns Kontakt aufnehmen. Bei Bedarf geben auch alle Schulen über die Ferienförderkurse Auskunft.

Unterlagen zur Anmeldung
Sie benötigen:

  • das ausgefüllte Anmeldeformular mit dem Stempel der Schule und der Stellungnahme der Fachlehrkraft. Die Formulare gibt es in allen weiterführenden Schulen im Sekretariat und oben im Downloadservice.
  • das Zeugnis der Nichtversetzung
  • den von Ihrem Geldinstitut abgestempelten und abgezeichneten Überweisungsbeleg oder den Nachweis einer Online-Überweisung. Infos zu Kosten und Bedingungen finden Sie weiter unten.

Wann und wo anmelden?
Anmeldungen für 2011 sind leider nicht mehr möglich.

Kosten
Ein Kurs kostet 132,50 Euro. Mit einem Antrag auf Lernförderung nach dem Bildungspaket können Sie von der Kursgebühr befreit werden, wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Der Nachweis eines Antrages ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Informationen zum Bildungspaket und Formular zur Lernförderung 

In der Kursgebühr sind Fahrtkosten oder die Kosten für Schulbücher, Kopien und andere Materialien nicht enthalten. Wer nicht zum Unterricht erscheint oder erkrankt, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Versäumter Unterricht wird nicht nachgeholt.

Wer wegen eines groben Fehlverhaltens aus einem Kurs ausgeschlossen wird, hat ebenfalls keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.

Gibt es Alternativen?

Wenn Sie aus persönlichen Gründen keine Möglichkeit haben, an einem Ferienförderkurs teilzunehmen oder wenn Urlaubspläne eine Teilnahme verhindern, dann können Sie auch auf private Angebote ausweichen.



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