Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler

Fahrkosten für die Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen Kölns werden vom Schulträger - Stadt Köln - dann übernommen, wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.


Grundschule Klasse 1 bis 4, Primarstufe

Die Einzelheiten für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe entnehmen Sie bitte der "Info für Eltern von Grundschulkindern, Primarstufe, Schuljahr 2012 bis 2013, die wir im Downloadservice zum Herunterladen anbieten.

Sekundarstufe I und II sowie Berufskolleg

Informationen für die weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs entnehmen Sie bitte dem Download "Info für die Sekundarstufe I, II und Berufskolleg zum Schülerticket 2011 bis 2012".

Weitere Informationen

Einzelheiten finden Sie auch auf den Seiten der Kölner Verkehrsbetriebe. 

Neben der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs werden an einzelnen Schulen auch Schulbusse sowie weitere Verkehrsmittel vom Schulträger eingesetzt (Schülerspezialverkehr). Die Beförderung erfolgt hier nur nach Einzelfallprüfung.

Nähere Auskünfte erhalten Sie in den jeweiligen Schulsekretariaten oder unter 0221 / 221-29237, -29181, -29238 oder -29248.

Vorsprache

Das Antragsformular für die Schülerfahrten erhalten Sie im Schulsekretariat oder in den Bürgerämtern, nicht aber beim Schulverwaltungsamt. Den ausgefüllten Antrag geben Sie bitte in der Schule ab. Dort wird der Schulbesuch bestätigt und der Antrag an die Kölner Verkehrsbetriebe AG weitergeleitet.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.



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0221 / 221 - 0 Call-Center der Stadt Köln
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