Einschulung von Schulkindern
Wenn Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2006 und 30. September 2007 geboren ist, dann haben Sie es im November 2012 zum Schuljahr 2013/2014 angemeldet. Die Benachrichtigungen für Eltern zur Anmeldung haben wir rechtzeitig verschickt. Ist Ihr Kind nach dem 30. September 2007 geboren, konnten Sie es anmelden, wenn es schulfähig war. Für diese sogenannten Kann-Kinder ist das Anmeldeverfahren gleich dem für schulpflichtige Kinder.
Kontakt und Erreichbarkeit
Amt für Schulentwicklung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-29202
- Telefax:
- 0221 / 221-29241
- E-Mail:
- Amt für Schulentwicklung
Wann können Sie Ihr Kind anmelden?
Zum Schuljahr 2013/2014 konnten Sie Ihr Kind vom 5. bis 9. November 2012 anmelden.
Eine spätere Anmeldung für das Schuljahr 2013/2014 ist in Ausnahmefällen möglich. Dazu wenden Sie sich bitte an die gewünschte Schule.
Wo können Sie Ihr Kind anmelden?
Sie können frei wählen, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden möchten.
Ihr Kind muss an einer der nächstgelegenen Grundschulen, im Rahmen der dortigen Kapazitäten, bevorzugt aufgenommen werden. Welche diese Grundschulen sind, werden wir Ihnen in der Elternbenachrichtigung mitteilen.
Was müssen Sie mitbringen?
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
- Ihren Personalausweis
- Die Elternbenachrichtigung
- Außerdem ist es wichtig, dass Ihr Kind Sie zur Anmeldung begleitet!
Wichtig: Bei der Anmeldung wird geprüft, ob Ihr Kind über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Sofern dies nicht der Fall ist, besteht ein Angebot vorschulischer Sprachförderkurse. Die jeweilige Schule wird Sie darüber informieren.
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Wenn Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte sicher sind, dass Ihr Kind aufgrund einer Behinderung im Bereich Sehen, Hören und Kommunikation, Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung sonderpädagogisch gefördert werden sollte, dann können Sie Ihr Kind direkt an einer Förderschule anmelden. Je nach Art der Behinderung wird die nächstgelegene Schule ausgewählt.
Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, ob Ihr Kind einen solchen Förderungsbedarf hat, melden Sie Ihr Kind an einer Grundschule an. Wir klären dann bei der schulärztlichen Untersuchung, ob Ihr Kind sonderpädagogisch gefördert werden sollte.
Fragen zur Anmeldung?
Wenn Sie Fragen zum Anmeldeverfahren haben, wenden Sie sich bitte an eine der in der Elternbenachrichtigung angegebenen Grundschulen. Das gilt natürlich auch für alle Eltern und Erziehungsberechtigten von Kann-Kindern.
Weitere Fragen zur Einschulung?
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Einschulung Ihres Kindes Fragen haben oder wegen des richtigen Zeitpunktes unsicher sind und deshalb gerne eine neutrale und individuelle, schulpsychologische Beratung in Anspruch nehmen würden, wenden Sie sich bitte an den
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