Einschulung von Schulkindern

Wenn Ihr Kind zwischen dem 2. Oktober 2005 und 30. September 2006 geboren ist, dann wird es zum Schuljahr 2012/2013 schulpflichtig und Sie haben es im November 2011 zum Schuljahr 2012/2013 angemeldet. Ist Ihr Kind nach dem 30. September 2006 geboren, konnten Sie es anmelden, wenn es schulfähig ist. Für diese sogenannten Kann-Kinder ist das Anmeldeverfahren gleich dem für schulpflichtige Kinder.

Kontakt und Erreichbarkeit

Amt für Schulentwicklung


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-29202
Telefax:
0221 / 221-29241
E-Mail:
Amt für Schulentwicklung



Wann können Sie Ihr Kind anmelden?

Die Anmeldetage für das Schuljahr 2012/2013 waren im November 2011. Eine spätere Anmeldung für dieses Schuljahr ist in Ausnahmefällen möglich. Dazu wenden Sie sich bitte an die gewünschte Schule.

Die Benachrichtigungen zur Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2013/2014 werden wir rechtzeitig verschicken.

Wo können Sie Ihr Kind anmelden?

Sie können frei wählen, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden möchten.

Ihr Kind muss an einer der nächstgelegenen Grundschulen, im Rahmen der dortigen Kapazitäten, bevorzugt aufgenommen werden. Welche diese Grundschulen sind, werden wir Ihnen in der Elternbenachrichtigung mitteilen.

Liste aller Grundschulen in Köln 

Was müssen Sie mitbringen?

  • Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
  • Ihren Personalausweis
  • Die Elternbenachrichtigung
  • Außerdem ist es wichtig, dass Ihr Kind Sie zur Anmeldung begleitet!

Wichtig: Bei der Anmeldung wird geprüft, ob Ihr Kind über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Sofern dies nicht der Fall ist, besteht ein Angebot vorschulischer Sprachförderkurse. Die jeweilige Schule wird Sie darüber informieren.

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Wenn Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte sicher sind, dass Ihr Kind aufgrund einer Behinderung im Bereich Sehen, Hören und Kommunikation, Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung sonderpädagogisch gefördert werden sollte, dann können Sie Ihr Kind direkt an einer Förderschule anmelden. Je nach Art der Behinderung wird die nächstgelegene Schule ausgewählt.

Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, ob Ihr Kind einen solchen Förderungsbedarf hat, melden Sie Ihr Kind an einer Grundschule an. Wir klären dann bei der schulärztlichen Untersuchung, ob Ihr Kind sonderpädagogisch gefördert werden sollte.

Fragen zur Anmeldung?

Wenn Sie Fragen zum Anmeldeverfahren haben, wenden Sie sich bitte an eine der in der Elternbenachrichtigung angegebenen Grundschulen. Das gilt natürlich auch für alle Eltern und Erziehungsberechtigten von Kann-Kindern.

Weitere Fragen zur Einschulung?

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Einschulung Ihres Kindes Fragen haben oder wegen des richtigen Zeitpunktes unsicher sind und deshalb gerne eine neutrale und individuelle, schulpsychologische Beratung in Anspruch nehmen würden, wenden Sie sich bitte an den

Schulpsychologischen Dienst 


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