Beurkundungen des Jugendamtes

Ihre örtlich zuständige Außenstelle des Amtes für Kinder, Jugend und Familie beurkundet:


  • Die Anerkennung der Vaterschaft. Sie ist vor und nach der Geburt möglich.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für minderjährige Kinder.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Die Unterhaltsverpflichtung für einen nichtverheirateten Elternteil (§ 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern. Dies ist vor und nach der Geburt möglich.

Weitere Informationen

Bitte vereinbaren Sie vor Beurkundung einen Termin im jeweiligen Bezirksjugendamt. Bei der Terminabsprache können Sie auch klären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Dies erspart Ihnen lange Wartezeiten.



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