Betreuungsangebote in Kindergärten
Kindergärten fördern die Entwicklung der Persönlichkeit Ihres Kindes. Dabei beraten Sie Pädagoginnen und Pädagogen gerne bei Fragen zu Bildung und Erziehung. Durch regelmäßige Gespräche mit Ihnen als Elternteil, kann die Förderung Ihres Kindes umfassend ergänzt werden.
Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiZ) gibt Ihnen die Möglichkeit, die Betreuungszeiten für Ihr Kind flexibel zu gestalten.
Kontakt und Erreichbarkeit
Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-30300
- Telefax:
- 0221 / 221-27551
- E-Mail:
- Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder
Gruppenform I
In dieser Gruppenform werden zwanzig Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung betreut. Hierbei soll die Anzahl der Kinder im Alter von 2 Jahren je Gruppe mindestens vier, aber nicht mehr als sechs betragen.
Gruppenform II
In der Gruppenform II werden zehn Kinder im Alter von unter 3 Jahren betreut.
Gruppenform III
Diese Gruppenform bietet eine Betreuung für bis zu fünfundzwanzig Kinder im Alter von 3 Jahren und älter.
Wöchentliche Betreuungszeit
Für jede der dargestellten Gruppenformen können Sie eine wöchentliche Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden wählen.
Die Betreuungsform für Ihr Kind besprechen Sie bei der Aufnahme in einen Kindergarten individuell mit den Leitungen.
Weitere Informationen
Auf den Seiten des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie Wissenswertes zum Kinderbildungsgesetz.
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