Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler

Sie sind Schülerin oder Schüler und können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren?

Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn Sie eine förderungsfähige Ausbildungsstätte (Schule) besuchen.

Damit soll Ihnen - unabhängig von der wirtschaftlichen Situation Ihrer
Familie - die Ausbildung ermöglicht werden, für die Sie sich nach Ihren Interessen und Fähigkeiten entschieden haben. Ziel der Hilfe ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Amt für Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG)


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
Siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-25593
E-Mail:
Amt für Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG)



Benötigt werden

  • Hauptantrag - Formblatt 1
  • Werdegang - Anlage zu Formblatt 1
  • Schulbescheinigung - Formblatt 2
    nur von der Ausbildungsstätte auszufüllen.
  • Einkommenserklärung der Eltern - Formblatt 3
    - wird von beiden leiblichen Elternteilen benötigt - nicht bei elternunabhängiger Förderung, zum Beispiel bei Besuch des Abendgymnasium, Köln Kolleg.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum BAföG und alle Antragformulare zum Herunterladen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

www.das-neue-bafoeg.de 
Häufige Fragen zum BAföG 

Übersicht der Schulformen, für die BAföG gewährt werden kann

  • weiterführende allgemeinbildende Schulen (nur unter besonderen Voraussetzungen)
  • Berufsfachschulen ab Klasse 10 (nur unter besonderen Voraussetzungen)
  • Fach- und Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzen (nur unter besonderen Voraussetzungen)
  • Berufsfach- und Fachschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzen, ab Klasse 11, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • Abendhaupt- und Abendrealschulen
  • Berufsaufbauschulen
  • Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
  • Fachschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
  • Abendgymnasium
  • Kolleg

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich.
Zur Klärung individueller Fragen ist aber im Einzelfall eine persönliche Vorsprache sinnvoll.

Sie können den ausgefüllten Antrag mit allen weiteren Unterlagen dem Amt für Ausbildungsförderung mit der Post zuschicken oder in einen fristwahrenden Briefkasten der Stadt Köln einwerfen. Sie werden dann über den Antragseingang und eventuell fehlende oder unvollständige Unterlagen informiert. Wenn Sie Ihren Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung abgeben und zusätzliche Fragen haben, beachten Sie bitte die besonderen Öffnungszeiten.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 1 BAföG: Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Die Ausbildung muss dem Grunde nach förderungsfähig sein und der Antragsteller die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.



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