Urheber- und Nutzungsrecht

Erteilung eines einfachen Nutzungsrechtes

Karten, Pläne und Datenbanken (analog und digital) sind urheberrechtlich geschützt (§2 Urheberrechtsgesetz UrhG). Landeskartenwerke unterliegen außerdem dem Verwendungsvorbehalt des Landes Nordrhein-Westfalen (§5 Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen VermKatG NRW). Dies bedeutet, dass die genannten Geodaten (Karten, Pläne und Datenbanken) nur mit Erlaubnis der Genehmigungsbehörde (Urheber) bearbeitet (zum Beispiel digitalisiert oder gescannt), vervielfältigt/kopiert oder veröffentlicht werden dürfen. Bestimmungen des Urheberrechts (§53 UrhG) über einzelne Vervielfältigungen zum persönlichen und sonstigen eigenen Gebrauch bleiben unberührt.

Wir räumen Ihnen gerne ein einfaches Nutzungsrecht (§31 UrhG) ein. Hierzu müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen. In einem Vertrag wird dann die zulässige Art der Nutzung (Bearbeiten, Vervielfältigen, Veröffentlichen und so weiter) geregelt.

Die Nutzung der Geodaten ist in der Regel kostenpflichtig. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Bitten nennen Sie uns den gewünschten Karten-, Plan-  oder Datenbankausschnitt, den Verwendungszweck (zum Beispiel gewerbliche Nutzung im Internet, Abdruck in einer Broschüre) und, wenn Sie eine Vervielfältigung im Druckverfahren planen, auch die Auflagenhöhe.



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