Ich benötige eine Bescheinigung für die Schlussabnahme meines Gebäudes.

Was muss ich beachten?

Sie benötigen für die Schlussabnahme Ihres Gebäudes durch das Bauaufsichtsamt eine Bescheinigung, dass Sie für Ihr neu errichtetes oder im Grundriss verändertes Gebäude bei uns die Gebäudeeinmessung in Auftrag gegeben haben.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter:

Gebäudeeinmessung 


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